|
|
Anti-Stalking-Gesetz: Bundestag schafft neuen StraftatbestandDas Strafgesetzbuch bekommt einen neuen Paragrafen. Der Paragraf 238 definiert den Straftatbestand ?Schwere Belästigung?. In der öffentlichen Diskussion wird dafür meist der Begriff ?Stalking? verwendet.
Der Begriff kommt aus dem Englischen. Damit sind Verhaltensweisen gemeint, die alle Formen aufdringlichen oder aggressiven Nachstellens umfassen: Telefonterror, ständiges Schreiben von Briefen, Ansprechen in der Öffentlichkeit, Hinterherlaufen und viele andere Formen des Aufsuchens ?räumlicher Nähe?, wie es im Gesetz heißt. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete heute der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Die Oppositionsparteien stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Gegen die beschriebenen Formen des Psychoterrors gab es bisher keine effektive rechtliche Handhabe. Stalkingopfer konnten sich lediglich auf das Gewaltschutzgesetz stützen. Nach einer Anzeige konnte eine Kontaktsperre per einstweiliger Verfügung verhängt werden. Der Verstoß gegen diese Auflage galt nach dem Gesetz als Straftat und konnte mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden. Das Gesetz half vielen Stalkingopfern in der Praxis meist wenig. Das neue Gesetz definiert einen Straftatbestand, der in dieser Form vorher nicht erfasst werden konnte.
Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin, erläuterte die hinter dem Gesetzentwurf ihres Hauses stehende Absicht: ?Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht.? Den neuen Straftatbestand definiert das Gesetz in fünf Punkten und sieht einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. In schweren Fällen (Tod des Opfers oder eines Angehörigen oder Nahestehenden) können bis zu zehn Jahren Gefängnis verhängt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der so genannten ?Deeskalationshaft? um ?vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen?. Die Oppositionsparteien kritisierten eine ungenaue Definition des Straftatbestandes, die es Journalisten erschwert, personenbezogene Recherchen durchzuführen.
Im September 2005 war die damalige rot-grüne Bundesregierung mit ihrem ersten Entwurf des Anti-Stalking-Gesetzes noch gescheitert. Es fiel im unionsbeherrschten Bundesrat durch. Die unionsgeführten Bundesländer hatten sogar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) kritisierte ?Strafbarkeitslücken? in dem Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung. Die Möglichkeit der Nachstellung nach Angehörigen sowie Sachschäden seien nicht berücksichtigt worden. Der nun nachgebesserte Entwurf konnte heute als gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition die erste parlamentarische Hürde nehmen. Verwandte Texte:
Aktuelle Nachrichten als RSS-Feed
Magazin: Bildung, Panorama, Personen, Politik, Sport, Wissenschaft
Kultur: Filme, Kalender, Literatur, Musik, Charts, Netzwelt, Termine
Gemeinschaft: Forum, Gewinnspiele, Newsleter, Kontakt, Umfragen
Sonstiges: News, Fotos, Themen, C6 Archiv, RSS, Shop, Sitemap, Weihnachten
Rechtliches: Impressum, Haftungsausschluss
© 1998 - 2009 C6 MAGAZIN
| |
Zuerst hatte der Norddeutsche Rundfunk am Freitag, den 20. November bekanntgegeben, dass Xavier Naidoo Deutschland beim Eurovision Song Contest 2016 vertreten solle, doch einen Tag später war alles anders. ... Lesen Der US-amerikanische Präsidentschaftskandidat Ben Carson vertritt eine abenteuerliche Theorie über die ägyptischen Pyramiden: nach seiner Überzeugung dienten diese als Getreidespeicher. Diese Theorie verkündete er bereits im Jahre 1998 und ... Lesen |
|
|
Acapulco ist eine im Süden von Mexiko gelegene Küstenstadt direkt am Pazifik. Berühmt ist die Stadt vor allem für seine Klippenspringer. Man findet sie bei den Klippen La Quebrada. Sie springen zu ...
|
|
|
|
|