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Zeitungsverleger: Entwurf für Stalking-Bekämpfungsgesetz soll korrigiert werden
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin an den Bundesrat appelliert, die Beschlussvorlage für das so genannte "Stalking-Bekämpfungsgesetz" so nicht zu verabschieden. In dem Entwurf, über den die Länderkammer morgen entscheidet, seien die Belange der Presse nicht berücksichtigt, sagte ein Sprecher des BDZV. In dem Gesetzestext müsse klar und deutlich verankert werden, dass die journalistische Arbeit in keiner Weise behindert werden dürfe.
Der BDZV bekräftigte, dass der Schutz vor Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen - dem so genannten "Stalking" - garantiert sein müsse. "Doch Journalisten sind keine Stalker, sondern gehen lediglich ihrer Arbeit nach", so der BDZV. Dazu gehöre auch die harte Recherche, die im Einzelfall womöglich als "Stalking" empfunden werde. (Original Pressetext) | Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger |
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