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Ver.di will verlängerte Ladenöffnungszeiten zur WM verhindern
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erklärte am 8. Juni, dass man die zur Fußball-Weltmeisterschaft teilweise verlängerten Ladenöffnungszeiten gerichtlich verbieten lassen wolle. Gegenüber verschiedenen Medien bestätigte ver.di-Sprecher Günter Isemeyer, dass zunächst in den Ländern Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Beschäftigte von Einzelhandelsbetrieben mit Unterstützung der Gewerkschaft entsprechende Eilverfügungen an Verwaltungsgerichten beantragt hätten. Ein Sprecher des Einzelhandelsverbands HDE kritisierte die Maßnahmen von ver.di und nannte die Gewerkschaft einen Spielverderber.
Je nach Bundesland waren durch die Landesregierungen, Regierungsbezirke oder Landkreise entsprechende Lockerungen zur WM verfügt worden. So sind in vielen Bundesländern verlängerte Öffnungszeiten und teilweise auch Sonntagsöffnungen erlaubt. Mit München, Nürnberg, Frankfurt am Main, Hamburg und Köln ist in fünf der zwölf Spielstädte werktags sogar eine Ladenöffnung ohne jede Begrenzung möglich. Die Behörden berufen sich bei den Ausnahmen auf den Paragraphen 23 des Ladenschlussgesetzes. Dieser erlaubt den Ländern Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben, ?wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse notwendig werden?. Ver.di kritisiert diese Auslegung als nicht rechtskonform, da die entsprechende Klausel nur für Katastophenfälle vorgesehen sei. In der Vergangenheit sei sie zum Beispiel bei Flutkatastophen eingesetzt worden, sagte Isemeyer.
HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr warf ver.di ?kleinkariertes Denken? vor. In Anlehnung an die Gesetzesklausel sagte er, dass sich das Land in einem positiven Ausnahmezustand befinde. Bedarf für verlängerte Öffnungszeiten sei anbetrachts vieler ausländischer Fans in Deutschland und zahlreicher Veranstaltungen zur WM gegeben. Es könne nicht sein, dass die Menschen zu dieser Zeit vor verschlossenen Geschäften stünden. Andernfalls sei das WM-Motto nicht mehr ?Die Welt zu Gast bei Freunden?, sondern ?Draußen vor der Tür?.
Ver.di wies die Vorwürfe zurück. Sprecher Isemeyer sagte: ?Auch die Beschäftigten in den Kaufhäusern wollen während der WM mitfeiern.? Zudem äußerte er Zweifel an den prognostizierten Mehrumsätzen. Die Klagen habe man erst jetzt einreichen können, denn zuvor habe ein entsprechender Einsatzplan für betroffene Mitarbeiter vorliegen müssen. Die Gewerkschaft hofft unterdes auf erste Ergebnisse noch in dieser Woche. Das Landessozialministerium von Thüringen sagte dem Handelsblatt, dass eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Weimar bereits am Freitag erwartet werde. Verwandte Texte:
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