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EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen Google ein
Die Europäische Kommission wirft dem Suchmaschinenbetreiber Google Inc. den Missbrauch seiner Marktmacht gegenüber seinen Konkurrenten vor. Suchergebnisse zu Konkurrenz-Angeboten auf den Ausgabeseiten der Suchmaschine sollen so manipuliert worden sein, dass sie erst weiter unten gelistet würden. So sollen insbesondere die Webseiten anderer spezialisierter Suchdienste auf diese Weise benachteiligt worden sein, um die Google-eigenen Dienste an bevorzugter Stelle, also weiter oben, aufzuführen. Wegen des möglichen Missbrauchs seiner Marktmacht leitete die EU-Kommission ein Kartellverfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber ein. Im Falle einer Verurteilung droht Google einen Strafe in Millionenhöhe. Verwandte Texte:
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