|
|
BUNDESTAGSWAHLEN | 14.09.2005 |
Neuwahlstreit: Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge ab
Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge auf eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der in Dresden notwendig gewordenen Nachwahl heute als unzulässig abgewiesen. Die Antragstellerin Elvira Ibraimkulova, Einzelkandidatin im Wahlkreis Homburg/Saar, wollte erreichen, dass bis zur Nachwahl in Dresden Wahlurnen versiegelt und verschlossen bleiben oder Ergebnisse nicht bekannt gemacht werden. Die Richter erklärten, die Anträge zielten auf eine gerichtliche Überprüfung der Wahl, bevor sie stattgefunden hat, dies sehe aber weder das Grundgesetz noch ein anderes Gesetz vor.
In Dresden war in der vergangenen Woche eine NPD-Kandidatin überraschend verstorben. Im betroffenem Wahlkreis 160 (?Dresden I?) muss daher auf Grund der zu kurzen Frist für die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen am 2. Oktober nachgewählt werden. Gegen die Ankündigung von Bundeswahlleiter Hahlen, dennoch bereits zuvor ein vorläufiges Ergebnis bekanntzugeben, hatten sich mehrere Bürger in Eilanträgen und Klagen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Die mit dem Fall betrauten Richter Jentsch, Broß und Gerhardt erklärten in der Begründung ihrer einstimmig getroffenen Entscheidung, dass das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung erlassen könne, sofern dies ?zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten? sei. Allerdings sei in § 49 des Bundeswahlgesetzes bestimmt, dass Einwände gegen Entscheidungen und Maßnahmen, ?die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 Abs. 1 GG angefochten werden können?. Daher sei nach dem Willen des Verfassungsgebers eine Wahlprüfung und Entscheidung erst nach Durchführung der Wahl möglich. Verwandte Texte:
Aktuelle Nachrichten als RSS-Feed
Magazin: Bildung, Panorama, Personen, Politik, Sport, Wissenschaft
Kultur: Filme, Kalender, Literatur, Musik, Charts, Netzwelt, Termine
Gemeinschaft: Forum, Gewinnspiele, Newsleter, Kontakt, Umfragen
Sonstiges: News, Fotos, Themen, C6 Archiv, RSS, Shop, Sitemap, Weihnachten
Rechtliches: Impressum, Haftungsausschluss
© 1998 - 2009 C6 MAGAZIN
| |
Zuerst hatte der Norddeutsche Rundfunk am Freitag, den 20. November bekanntgegeben, dass Xavier Naidoo Deutschland beim Eurovision Song Contest 2016 vertreten solle, doch einen Tag später war alles anders. ... Lesen Der US-amerikanische Präsidentschaftskandidat Ben Carson vertritt eine abenteuerliche Theorie über die ägyptischen Pyramiden: nach seiner Überzeugung dienten diese als Getreidespeicher. Diese Theorie verkündete er bereits im Jahre 1998 und ... Lesen |
|
|
Acapulco ist eine im Süden von Mexiko gelegene Küstenstadt direkt am Pazifik. Berühmt ist die Stadt vor allem für seine Klippenspringer. Man findet sie bei den Klippen La Quebrada. Sie springen zu ...
|
|
|
|
|