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38 Parteien zur Bundestagswahl 2013 zugelassen
Der Bundeswahlaussschuss unter der Leitung des Bundeswahlleiters Roderich Egeler hat die Zulassung von insgesamt 38 Parteien zur Bundestagswahl 2013 beschlossen. Die CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei sind als im Bundestag vertretene Parteien automatisch zur nächsten Bundestagswahl zugelassen. Bis zum 15. Juli waren darüberhinaus Anträge auf Zulassung von insgesamt 58 Parteien und Gruppierungen beim Bundeswahlleiter eingereicht worden. Die Piraten, die Freien Wähler und die NPD sind in mindestens einem Landtag vertreten und werden deshalb auch ohne genaue Prüfung durch den Bundeswahlausschuss zugelassen.
Der Bundeswahlausschuss hat nun in einer zweitägigen Sitzung am 4. und 5. Juli über die Zulassung der eingegangenen Anträge entschieden. Die Teilnahme an der Bundestagswahl ist jeder Partei oder Gruppierung möglich, die nach dem Urteil des Bundewahlausschusses bestimmte formelle Kriterien erfüllt. Zu den Kriterien gehören eine Satzung und ein Wahlprogramm, eine Organisationstruktur, ein Auftreten in der Öffentlichkeit sowie eine entsprechende Zahl von Unterstützerunterunterschriften. Die Zulassung zur Wahl ist ein reiner Verwaltungsakt, der allein auf der Grundlage der formellen Kriterien erfolgt, der Bundeswahlaussschuss urteilt nicht über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien oder ihrem Wahlprogramm.
Die nichtzugelassenen Parteien und Gruppierungen haben vier Tage Zeit, gegen den Beschluß beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Bei der letzten Bundestagswahl vor vier Jahren hatte dies die Partei DIE PARTEI unter der Leitung von Martin Sonneborn vergeblich gemacht und damit für Aufsehen gesorgt. Zu dieser Wahl ist DIE PARTEI aber bereits zugelassen. Verwandte Texte:
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