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POLITIK

28.04.2012

Bundestag setzt BVerfG-Urteil um: Das ganze Parlament muss Euro-Hilfen zustimmen

Der Deutsche Bundestag hat eine Gesetzesänderung bezüglich des Einsatzes des Euro-Rettungsschirmes EFSF verabschiedet. Zukünftig müssen alle Abgeordneten des Bundestages stärker in die Entscheidungen über Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro eingebunden werden. Die Eilbedürftigkeit einer Maßnahme ist kein Grund mehr anstelle des Plenums lediglich das dafür zuständige Sondergremium anzurufen, welches aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht. Eine Ausnahme sind weiterhin Beschlüsse zum Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, weil hierbei nur eine besondere Vertraulichkeit den Erfolg dieser Maßnahmen sichert.

Die Gesetzesänderung beruht auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das Sondergremium des Bundestages gegen das Grundgesetz verstoße. Im Februar entschied das Gericht, dass die haushaltspolitische Gesamtverantwortung nur in ganz besonderen Fällen auf ein Sondergremium übertragen werden darf.

Der haushaltspolitische Sprecher der Union, Norbert Barthle (CDU), sieht in der Gesetzesänderung einen guten Kompromiss. So würden die "fundamentalen Rechte" der Parlamentarier geschützt, ohne den "Wunsch nach Mitsprache" zu umfangreich auszugestalten.

Die Linkspartei lehnt das neue Gesetz ab, weil damit Entscheidungen über mögliche Milliardenzahlungen weiterhin von einzelnen Parlamentariern getroffen werden könnten. Den Schutz vertraulicher Informationen könnten auch geschlossene Bundestagssitzungen gewährleisten.

Ob die Gesetzesänderung tatsächlich etwas an dem bisherigen Prozedere ändern wird, zeigt sich spätestens bei der Abstimmung über die Aufstockung des IWF-Krisenfonds, an der sich Deutschland mit 41,5 Milliarden Euro beteiligen soll.

Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet, dass Bundesbank-Präsident Jens Weidemann für den vergangenen Mittwoch eine Einladung des Haushaltsausschusses erhalten habe, um die Abgeordneten über die nötigen Maßnahmen zu informieren. Im Vorfeld soll er eine formelle Zustimmung des Parlamentes gefordert haben, weil das finanzielle Risiko bei den Steuerzahlern liege.

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