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POLITIK

19.02.2011

Guttenberg ließ auch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für sich arbeiten

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit des jetzigen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg weiten sich aus. Jetzt wurde bekannt, dass der Minister für die Erstellung seiner Dissertation mit dem Titel "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" auch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen haben soll.

Im Jahr 2004 beauftragte zu Guttenberg den Dienst mit einer Ausarbeitung zum Thema "Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion". Das Ergebnis war ein Text von Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler, wie jetzt Spiegel Online berichtet. Die Verwendung von Texten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages unterliegt strengen Regeln. Eine Veröffentlichung ist nur mit Genehmigung des Dienstes erlaubt. Die Ausarbeitung Tammlers umfasste zehn Seiten und wurde dem Büro des Ministers am 13. Mai 2004 zugeleitet, der zu dieser Zeit Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages war. Wie der Spiegel herausfand, verwendete zu Guttenberg den Text Tammlers nahezu vollständig. Er änderte daran nur ein paar Formulierungen. Nicht einmal als Quellenangabe tauchte die Arbeit Tammlers im Literaturverzeichnis von Guttenbergs Dissertation auf. Es gab lediglich eine Fußnote des Inhalts: "Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004."

Um weitere Klarheit in den Umfang der Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu bekommen, richtete der SPD-Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka (vertritt den Wahlkreis 70, Magdeburg, im Bundestag) schon am 17. Februar eine briefliche Anfrage an "Bundesminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg und Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert", in denen um Auskunft darüber gebeten wird, "welche Ausarbeitungen oder Literaturlisten durch den Wissenschaftlichen Dienst für Freiherr zu Guttenberg" zwischen 2002 und 2007 erstellt wurden (zitiert lt. einer Pressemitteilung des Abgeordneten vom 17. Februar). Der SPD-Abgeordnete erklärte weiter, es sei nicht hinnehmbar, wenn der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages für Privatzwecke missbraucht werde: "Es ist nicht tolerierbar, wenn auf Steuerzahlerkosten der Wissenschaftliche Dienst extra für die Doktorarbeit eingespannt worden sein sollte, um komplexe Fragestellungen vorzufiletieren."

Der Wissenschaftliche Dienst beschäftigt rund 60 Gutachter, die im Auftrag der Parlamentarier Nachforschungen zur Unterstützung der Arbeit der Abgeordneten anstellen. In den Richtlinien des Dienstes heißt es: "Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Abteilungsleitung."

Die Online-Ausgabe der ARD-Tagesschau führte ein Interview mit dem Plagiatsjäger Stefan Weber, in dem dieser die von zu Guttenberg angewandte Methode beschreibt: "Im Falle von zu Guttenberg sieht es so aus, dass Textbausteine aus dem Internet übernommen, nicht unter Anführungszeichen gesetzt und nur minimal verändert wurden. Das ist das glasklare ?Copy-Paste-Plagiat', sozusagen das Internetplagiat neueren Typs, wie es seit ungefähr zehn Jahren an Universitäten verbreitet ist." Weber fügt hinzu, Guttenberg habe "wissenschaftliche Grundregeln in einer geradezu unglaublichen Quantität verletzt. Für mich ist er die Speerspitze dieser neuen ?Copy und Paste'-Generation, die eigentlich eine Textkultur ohne Hirn betreibt. Mit dieser Arbeit hätte zu Guttenberg nicht einmal ein Seminar mit Auszeichnung bestehen dürfen. Geschweige denn einen Doktortitel."

Laut einem im Internet angelegten Wiki (de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate), das eigens für den Plagiatsnachweis bei der Dissertationsschrift zu Guttenbergs erstellt wurde, wurden inzwischen auf 238 von insgesamt 408 Seiten Text (Inhaltsverzeichnis und Anhänge nicht mitgerechnet) nicht gekennzeichnete Textstellen nachgewiesen, die von anderen Autoren stammen.

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