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POLITIK

31.10.2010

NRW: Linkspartei will in Verfassungsschutz-Kontrollausschuss

Die Fraktion der Linkspartei im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat eine Gesetzesinitiative angekündigt, die ihr zu einem Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium zum Landesverfassungsschutz verhelfen soll. § 24 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen sieht bisher acht vom Landtag zu wählende Mitglieder in dem Gremium vor. Wie auch bei der Zusammensetzung der Ausschüsse werden die Landtagsfraktionen entsprechend ihrer relativen Stärke bei der Besetzung der Mitglieder berücksichtigt; die Linksfraktion ist zu klein für einen von acht Sitzen, da sie deutlich weniger als ein Achtel der Landtagsabgeordneten stellt. Die vier anderen Fraktionen haben jeweils mindestens einen Sitz in dem Kontrollgremium. Die Linke will deshalb die Anzahl der gesetzlichen Mitglieder entsprechend erhöhen.

Das Kontrollgremium hat Zugang zu der Geheimhaltung unterliegenden Informationen über die Arbeit des Geheimdienstes, die auch nicht den anderen Landtagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verfassungsschutz demokratisch kontrolliert und mithin auch legitimiert arbeitet.

Die Forderung der Linksfraktion steht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Linke in Nordrhein-Westfalen unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Dagegen will sie sich, unabhängig von der jetzt geforderten Gesetzesänderung, auf dem Gerichtsweg wehren, indem sie feststellen lassen will, dass eine Beobachtung der Linkspartei nicht von den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsausschusses gedeckt und mithin rechtswidrig ist. Sie begründet dies einerseits damit, dass sie demokratisch gewählt und mithin legitim sei, und dass sie andererseits überhaupt nicht die Kriterien erfülle, die eine Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln rechtfertigen würden; drittens sei eine geheimdienstliche Kontrolle des Parlaments oder einzelner Abgeordneter mit den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie und der Volkssouveränität nicht vereinbar.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen verfügt alleine nicht über eine Mehrheit im Landtag und ist deshalb als Minderheitsregierung bei der Gesetzgebung auf eine Unterstützung durch Teile der Opposition angewiesen. Es besteht kein Tolerierungsabkommen mit der Linkspartei. Für den Fall, dass die Regierung bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen keine Mehrheit aufbringen kann, rechnen Beobachter mit der Möglichkeit von Neuwahlen, da eine Regierung ohne Haushalt faktisch handlungsunfähig wäre. Insofern müssen sich die Regierungsfraktionen genau überlegen, wie sie mit der Gesetzesinitiative der Linken umgehen werden; sie könnten nämlich noch auf ihre Stimmen angewiesen sein.

Auch nach einer erfolgreichen Änderung der Mitgliederzahl des Kontrollgremiums könnten die anderen Fraktionen theoretisch zwar eine Entsendung von Abgeordneten der Linken per Majorz verweigern; ähnliche Konstellationen hatten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der Besetzung von Posten im Bundestags- bzw. Landtagspräsidium ergeben, die für gewöhnlich ebenfalls nach Fraktionsstärke vergeben werden. Ob ein solcher expliziter Verzicht auf die Proportionalität allerdings rechtmäßig ist, ist staatsrechtlich sehr umstritten, da dies eine Ungleichbehandlung der in gleichen Wahlen gewählten Abgeordneten darstellen würde, was dem Prinzip der Volkssouveränität zuwiderlaufen könnte. Die Befürworter dieser Rechtsauffassung argumentieren, ein solcher Beschluss unterläge ebenso wie alle Gesetzesbeschlüsse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle und könne insofern unter Umständen für verfassungswidrig und damit ungültig erklärt werden.

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