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Iran: Zwei Anhänger der Opposition hingerichtet
Zwei Männer, Mohammed Resa Ali Samani und Arasch Rahmani Pur (19), die im Oktober von einem iranischen Gericht zum Tod durch den Strang verurteilt worden waren, wurden heute als "Feinde Gottes", so die offizielle iranische Sprachregelung laut der Nachrichtenagentur ISNA, hingerichtet. Sie sollen sich zum Sturz der iranischen Regierung verschworen haben. Laut ISNA soll ein Berufungsgericht die im Oktober 2009 verhängten Todesurteile bestätigt haben. Nach Angaben der Anwältin Rahmani Purs sei die Hinrichtung bereits erfolgt, bevor sie und die Familie von der Entscheidung des Berufungsgerichts erfahren hätten.
Der 37-jährige Heilpraktiker Mohammed Resa Ali Samani war Mitglied des "Königlichen Rats Irans" (API), einer Monarchistengruppe. Nach Informationen des Spiegel ist der API unter anderem verantwortlich für einen Bombenanschlag auf die Moschee in Schiraz im April 2008, bei dem mindestens zwölf Menschen starben. Ali Samani soll in Teheran Propaganda-CDs verteilt haben und Meldungen für den API-Sender "Tondar" (Donner) geschrieben haben. Die beiden Männer sollen nach Angaben der iranischen Staatsanwaltschaft auch Mitglieder der Volksmudschahedin gewesen sein. Die Anwältin Samanis bestritt jedoch gegenüber AFP eine solche Mitgliedschaft sowie auch jegliche Beteiligung ihres Mandanten an den regierungskritischen Protestkundgebungen nach den Präsidentschaftswahlen im Sommer 2009. Die Anwältin erklärte außerdem, sie sei daran gehindert worden, ihren Mandanten vor Gericht zu verteidigen. Ein Geständnis Samanis sei durch Druck auf dessen Familie erpresst worden, sagte die Anwältin weiter.
Zu den Massenprotesten war es gekommen, weil die Opposition der Regierung im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl Wahlbetrug vorgeworfen hatte. Bei den dann entstandenen Auseinandersetzungen mit der Polizei waren 4.000 Anhänger der Opposition inhaftiert worden.
Nach Angaben von ISNA sollen weitere neun Teilnehmer von Protestkundgebungen gegen die Regierung im Sommer 2009 (von ISNA als "Anführer" bezeichnet) noch auf die Entscheidungen eines Berufungsgerichts wegen bereits beschlossener Todesurteile warten. Verwandte Texte:
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