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FINANZPOLITIK

17.12.2010

Eurokrise: EZB-Kapitalerhöhung, EU beschließt dauerhaften Krisenmechanismus

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben beim Brüsseler EU-Gipfel ihren Streit um das richtige Rezept für die Rettung des Euros vorerst beigelegt. Es wurden neuen Regeln für die Eurozone beschlossen. Der so genannte Euro-Rettungsschirm wird aber nicht vergrößert. Sein Volumen bleibt bei der bereits geltenden Obergrenze von 750 Milliarden Euro. Allerdings beschlossen die Regierungschefs insofern eine Änderung des bisherigen Ansatzes, als dass dieser gemeinsame Kriseninterventionstopf als dauerhafte Reserve zur Stützung überschuldeter EU-Staaten institutionalisiert werden soll.

Neue Regeln wurden notwendig, da der Lissaboner Vertrag, der die Grundlage der Zusammenarbeit der EU-Staaten bildet, gegenseitige Finanzhilfen der EU-Staaten eigentlich verbietet. Die Regierungschefs verständigten sich daher darauf, den Vertrag um zwei Sätze zu ergänzen, der diese Interventionsmöglichkeiten zur Stabilitätssicherung des Euro festschreibt. Insbesondere die deutsche Seite hatte Befürchtungen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit entsprechender Finanzhilfen in Frage stellen könnte. Zu den neuen Regeln gehört unter anderem die Einbeziehung privater Geldgeber, die in den betroffenen Ländern als Gläubiger in Erscheinung getreten sind, bei entsprechenden Rettungsstrategien für solche überschuldeten EU-Mitgliedsländer. Solchen Schuldnerstaaten können nun auf dieser Rechtsgrundlage von seiten der EU Bürgschaften gewährt werden, die dann mit Auflagen für die nationale Haushaltspolitik verbunden sein sollen.

In diesem Kontext ist auch die Kapitalerhöhung der Europäischen Zentralbank EZB zu sehen, obwohl diese nicht Gegenstand der Beschlussfassung durch die Regierungschefs gewesen ist und auch nicht sein kann, da die EZB konzeptionell unabhängig von der politischen Einflussnahme durch die nationalen Regierungen ist.

Das Grundkapital der Europäischen Zentralbank soll auf 10,76 Milliarden Euro aufgestockt werden. Das Eigenkapital dient der Absicherung für den Erwerb von Staatsanleihen der Länder, die in Zahlungsschwierigkeiten durch Überschuldung geraten sind, durch die EZB. Es besteht aus Einzahlungen der nationalen Notenbanken der Euro-Zone sowie der anderen Staaten der Europäischen Union, die den Euro noch nicht als Währung eingeführt haben. Die jetzt beschlossene Kapitalerhöhung muss ebenfalls durch die Notenbanken aufgebracht werden - beginnend mit dem Dezember 2010 bis zum Dezember 2012. So steigen die Einlagen der Deutschen Bundesbank bei der EZB durch diesen Beschluss um eine Milliarde auf dann rund zwei Milliarden Euro.

Durch die Kapitalerhöhung der EZB soll vermieden werden, dass die Bank bei einer denkbaren weiteren Verschärfung der Verschuldungskrise in Ländern der Europäischen Union durch die Ankäufe von Staatsanleihen selbst ins Minus gerät. Zurzeit "sitzt" die EZB auf Euro-Staatsanleihen von Griechenland, Irland, Portugal und Spanien in Höhe von 72 Milliarden Euro. Diese Anleihen könnten sich im Zuge einer weiter zunehmenden Verschuldungskrise dieser Länder zunehmend als unverkäuflich erweisen und dadurch massiv an Wert einbüßen.

Mit der Einigung der Regierungschefs auf Grundzüge eines Europäischen Stabilitätsmechanismus konnte der Streit zwischen dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe, dem luxemburgischen Regierungschef Jean-Claude Juncker, und der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel vorerst beigelegt werden. Der Vorschlag Junckers, zur Lösung der Schuldenkrise in der EU durch die Einführung von so genannten Euro-Bonds ein neues Instrument zur Stabilisierung des Euro einzuführen, war auf den erbitterten Widerstand der deutschen Kanzlerin gestoßen, woraufhin ihr Juncker eine "uneuropäische Art" vorgeworfen hatte.

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