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Bundespräsident Köhler wird EU-Verfassungsgesetz vorerst nicht unterzeichnenBundespräsident Köhler ließ mitteilen, dass er vorerst das EU-Verfassungsgesetz nicht unterzeichnen werde. Nachdem das EU-Verfassungsgesetz bereits mit großer Mehrheit den Bundestag und den Bundesrat passierte, erwartete man vom Bundespräsidenten das übliche Durchwinken der Gesetzesvorlage. Die Ratifizierung galt in Deutschland quasi als abgeschlossen.
Mit dem Stopp reagiert der Bundespräsident auf eine Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht. Erst wenn diese Klage in der Hauptsache entschieden ist, werde Köhler das EU-Verfassungsgesetz gegebenenfalls unterzeichnen. Dabei hatte Köhler im Vorfeld angekündigt, nur in dieser Art zu verfahren, wenn das Bundesverfassungsgericht ihm mitteile, dass die Klage Erfolg haben könnte. Dies scheint nun eingetreten zu sein. Gauweiler argumentiert in seiner Klage, dass nur ein Volk berechtigt sei, sich eine neue Verfassung zu geben. Niemals könne eine neue Verfassung durch ein Parlament beschlossen werden. So will es seiner Meinung nach unsere Verfassung. Zur Einführung einer neuen Verfassung sei deshalb ein Volksentscheid unumgänglich.
Durch diese Handlung hebt Bundespräsident Köhler den Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes deutlich in den Vordergrund. Daraus könnte man erahnen, wie Köhler bei der Auflösung des Parlaments durch eine einfache Vertrauensfrage am 1. Juli verfahren könnte. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich bereits 1983 die letztmalige Parlamentsauflösung durch eine einfache Vertrauensfrage aus dem Jahre 1982 als verfassungswidrigen und nicht wiederholbaren Vorgang bewertet. Folgt Köhler konsequenterweise dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, könnte es dann auch keine Neuwahlen geben. Verwandte Texte:
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