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Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland
Als Justizministerin hatte Sabine Leutheuser Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Legislaturperiode (2009-2013) einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt, um die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. In der gegenwärtigen Legislaturperiode legte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) keinen neuen Entwurf vor. Stattdessen sollen die Bundestagsabgeordneten ein Gesetz vorschlagen.
Im Frühjahr diesen Jahres hatte ein "Bundesweiter Arbeitskreis Säkulare Grüne" von Bündnis 90 / GRÜNE zur offenen Auseinandersetzung mit dem Thema aufgerufen. In Bremen veranstaltete die Partei dazu am 2. Oktober ein Fachforum in der Stadtbibliothek, an dem Prof. Ulrich Bonk vom Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband und Prof. Dieter Birnbacher von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben teilnahmen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Kirsten Kappert-Gonther, Abgeordnete in der Bremischen Bürgerschaft mit den Schwerpunkten Gesundheitspolitik und Religionspolitik. Im Vordergrund stand die Frage, ob und was an den geltenden Gesetzen in Deutschland zu ändern sei. So wurde die Regelung in der Schweiz von Professor Birnbacher als ein mögliches Modell genannt, während die Liberalisierung etwa in Belgien und den Niederlanden als Gefahr gesehen wurde. Professor Bonk betonte, durch die negativen Erfahrungen in Deutschland mit der Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus sei eine sachliche Auseinandersetzung oft schwierig. Zur Diskussion konnten auch betroffene Angehörige aus dem Publikum inhaltlich beitragen. Seitens der Religionsgemeinschaften war ein Pastor unter den Zuhörern, der nur einen Kommentar abgeben wollte und zwar, dass ihn der "Begriff Menschenwürde" stört.
In der benachbarten Kreisstadt Osterholz-Scharmbeck hatte die SPD-Bundestagsfraktion zu einer Diskussionsveranstaltung mit gleicher Thematik eingeladen. Gäste waren die Osterholzer Superintendentin Jutta Rühlemann und der Chefarzt des Kreiskrankenhauses, Dr. Christian Remke. Die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz erklärte dazu: "Wir möchten, dass eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit diesem existenziellen Thema geführt wird." Es herrschte Einmütigkeit darüber, dass bei einer Gesetzesänderung in Deutschland eine Tötung auf Verlangen nicht ermöglicht werden dürfe. Entwicklungen wie in Belgien, wo aktive Sterbehilfe auch bei Kindern und Jugendlichen zulässig ist, werden hierzulande mit großer Sorge betrachtet, Verwandte Texte:
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