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RECHT

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Nato-Russland-Grundakte

Die Nato-Russland-Grundakte (Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation) ist eine völkerrechtliche Absichtserklärung zwischen der Nato und Russland.

Geschichte

Nach Ende des Kalten Krieges fingen Russland und die Nato mit der Aufstellung einer Partnerschaft an, mit dem Ziel ihr Verhältnis aus Misstrauen und gegenseitiger Bedrohung zu überwinden. Als dann 1994 die Russische Föderation Mitglied des Programmes "Partnerschaft für den Frieden" wurde, bereitete man langsam eine formalisierte Vereinbarung vor, die dann 1997 zur Ratifikation und Unterschrift vorgelegt wurde. Noch heute versucht die Grundakte einen Ausgleich zwischen den sicherheitspolitischen Interessen in Europa, den USA und Russland herzustellen, indem es auf Abrüstung setzt, trotzdem aber die Abschreckungspolitik der Nato nicht aufgeben will und sich das Dokument somit im Hinblick auf Russland auf Absichtserklärungen beschränkt, die die Vertragsparteien gegenseitig achten sollen.

Inhalt

Im Wesentlichen geht es in der Absichtserklärung um die Zusicherung vor der "russischen Haustür" keine oder keine nennenswerten Kapazitäten zu setzen, damit Russland sich nicht bedroht fühlt. Staaten zwischen Westeuropa und Russland werden auch als Blockfreie Staaten bezeichnet.

Insbesondere der Dritte Teil der Akte handelt von gemeinsamer Rüstungskontrolle, gemeinsamen Friedensoperationen, sowie den Kampf gegen Rauschgift. Um diese Ziele zu verwirklichen wurde der NATO-Russland-Rat geschaffen. Grundsätze auf die man sich geeinigt hatte waren : Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit" ..sowie.. "Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker selbst zu wählen".
Eine weitere Absichtserklärung ist der Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen in den Ostblockstaaten. Abhängig von der Sicherheitslage begrenzt der Vertrag die Stationierung von Truppen in den neuen Nato Mitgliedsstaaten, wobei eine Truppenaufstockung dabei nicht grundsätzlich zugeschlossen wird.

In diesem Zusammenhang können, falls erforderlich, Verstärkungen erfolgen für den Fall der Verteidigung gegen eine Aggressionsdrohung und für Missionen zur Stützung des Friedens
Laut Aussage mehrerer Generäle bedeuten hierbei die Wörter "substanziell" das nicht mehr als 10.000 über einen sehr langen Zeitraum stationiert werden sollen.

Im weiteren bezieht sich die Grundakte noch auf die Schaffung freier Marktwirtschaften und den Schutz derer sowie der Mitwirkung an Konfliktverhütungen durch die Vertragsparteien unter dem Dach und der Verantwortung des UN-Sicherheitsrate

Aktuelle Entwicklungen und Kritik

Nachdem die Krim-Krise ausgebrochen ist erwartet die Ukrainische Führung fast von Anfang an auch militärische Hilfe in Form von Präzisionswaffen. Nachdem der Ukrainische Präsident Poroschenko dann wage von bilateralen Vereinbarungen einzelner Nato Mitglieder bzgl. Waffenlieferungen sprach, kritisierte der Russische Außenpolitiker Puschkow bereits diese wage Vereinbarung als einen "möglichen Verstoß" gegen die Grundakte. Andere Stimmen betrachten die Grundakte nur als eine Absichtserklärung und erkennen das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung als mit den Grundsätzen übereinstimmende Regelungen im Völkerrecht an.

Literatur

  • Nato: Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation

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