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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 73 Amtsgerichten in Bayern und eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des ihm übergeordneten Landgerichts München II. Der Sitz des Amtsgerichts befindet sich am Rathausplatz 11 im Ortsteil Partenkirchen der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen.
Zuständigkeitsbereich
Der Bezirk des Amtsgerichts umfasst den Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Leitung
Direktor des Amtsgerichts ist Christian Pritzl.
"Skandalrichter" Dieter Klarmann und Gernot Körner
Die beiden Amtsrichter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Dieter Klarmann und Gernot Körner, gelangten zwischen 1993 und 2008 als "Skandalrichter" bzw. "Richter Gnadenlos" überregional zu einem sehr unrühmlichen Ruf. Gernot Körner war über 19 Jahre hinweg der Direktor des Amtsgerichts, bevor er im Jahre 2003 in den Ruhestand ging. Sein Verhältnis zu den örtlichen Rechtsanwälten galt während seiner gesamten Dienstzeit als sehr angespannt. Im Jahre 1993 brachte es Körner bundesweit in die Schlagzeilen, als sich ein Untersuchungshäftling das Leben nahm, nur Stunden nach der Vernehmung durch ihn. Körner hatte es zugelassen, dass die Vernehmung vom Nebenzimmer aus von zwei Jugendlichen, darunter seine Tochter, mitverfolgt werden konnte. In einer 45-minütigen ARD-Dokumentation über Missstände in der deutschen Justiz, die im März 2003 ausgestrahlt wurde, war Körner einer der Protagonisten. Die von den Richtern Klarmann und Körner gesprochenen Urteile hatten in vielen Fällen in der Berufungsinstanz am Landgericht München II keinen Bestand. Am Landgericht München II etablierte sich sogar, mit Blick auf diese Urteile und die Alpen-Lage von Garmisch-Partenkirchen, der Spruch " Je höher die Berge, desto höher die Urteile". Dieter Klarmann war noch bis 2008 als Richter tätig und sorgte dabei auch immer wieder für Aufsehen erregende Vorfälle:
- 2000 stand Klarmann wegen Beleidigung selbst vor dem Amtsgericht Ebersberg, weil er einen Angeklagten als "saudumm" bezeichnet hatte. Nach einer Entschuldigung Klarmanns im Gerichtssaal wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
- 2001 steckte Klarmann einen Zeugen in Beugehaft, weil er mit dem Ergebnis der Befragung unzufrieden war. Das Landgericht München II stoppte die Aktion einige Stunden später. Deswegen ermittelte sodann die Staatsanwaltschaft gegen Amtsrichter Klarmann wegen Rechtsbeugung.
- 2002 wurde Klarmann von zwei türkischen Angeklagten angezeigt, weil er sie im Gerichtssaal als "Rindviecher", "Ochsen" und "Kühe" bezeichnet hatte.
- 2002 verurteilte Klarmann eine 41-Jährige Ärztin wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ihres nigerianischen Ehemanns, zu einer Geldstrafe von 2550 Euro. In dem Urteil schrieb er sinngemäß, dass trotz ihrer "Verliebtheit" sich der Medizinerin angesichts des "Aussehens" und der "Herkunft" ihres Mannes der Verdacht hätte aufdrängen müssen, dass sich ihr Ehemann den Aufenthalt in Deutschland erschlichen hat. Weil sie laut Ansicht von Amtsrichter Klarmann bewusst Nachforschungen unterließ, hätte die Ärztin sich seiner Ansicht nach strafbar gemacht.
- 2005 warf Klarmann eine Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal. Gegen eine Rüge seitens des Landgerichts-Präsidenten klagte sich Klarmann durch alle Instanzen. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies seine Klage am Ende ab.
- 2008 verurteilte Richter Klarmann den 88-jährigen Rentner Dr. Josef B. zu vier Jahren Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 4000 Euro, weil der Rentner beim Ausparken ein anderes Auto angefahren hatte, ohne dies zu bemerken. Der Sachschaden lag bei 1967 Euro. Der ADAC kommentierte dazu: "So ein Urteil haben wir noch nicht erlebt". Jenes Urteil führte dazu, dass statt des betroffenen Rentners, sogar die Staatsanwaltschaft (d.h. die anklagende Behörde !) dagegen in Berufung ging, weil es ihr im Strafmaß als völlig überzogen erschien.
Siehe auch
- Liste deutscher Gerichte
- Liste der Gerichte des Freistaats Bayern
Weblinks
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