C6 MAGAZIN
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RECHT

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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Am 29. Juni 2012 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Schwarz-Gelben Koalition (CDU/CSU/FDP) das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG), das am 30. Oktober 2012 in Kraft trat. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes standen allerdings erst zum 1. bzw. 4. Januar 2013 zur Verfügung. Das Gesetz, sah u.a. neue bzw. verbesserte Leistungen für Demenzkranke und deren Angehörige, die Förderung von neuen Wohnformen (so genannte Pflege-WGs - Pflegewohngemeinschaften), sowie eine staatliche Bezuschussung privater Pflegezusatzversicherungen (bekannt als "Pflege-Bahr" - eine subventionierte Privatvorsorge nach Art derRiester-Rente vor. Zugleich wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von bisher 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent, um so die Leistungen vor allem für Demenzkranke finanzieren zu können. Man rechnete damit, daß durch diese Anhebung des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung von 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von jährlich rund 1, 1 Milliarden Euro einbringen würde.

Das BMG hoffte mit dem angehobenen Beitragssatz nicht nur die erweiterten Leistungen für Demenzkranke, sondern sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zum Jahre 2018 finanzieren zu können.

Die Opposition im Bundestag, Gewerkschaften, Krankenkassen, Sozialverbände und Arbeitgeber kritisierten das neue Gesetz als Reförmchen, Täuschung, Skandal, Armutszeugnis und Nullnummer, das die tatsächlich anstehenden Probleme nicht löse. (s.u. "Kritik")

Verlauf der Gesetzgebung

Nach diversen Verzögerungen hatte das Bundeskabinett Mitte November 2011 die Eckpunkte für die seit langem angekündigte Pflegereform gebilligt. Das Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf dann am 28. März 2012 auf den Weg. Am 26. April 2012 debattierte der Bundestag in erster Lesung den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) und verwies den Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Nach zweiter und dritter Lesung am 29. Juni 2012 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Schwarz-Gelben Koalition (CDU/CSU + FDP) das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG).

In namentlicher Abstimmung stimmten von 591 Abgeordneten (abgegebene Stimmen) 324 für das Gesetz, 267 dagegen. Es gab keine Enthaltungen.

Zu diesem Gesetzentwurf hatte es weit darüber hinausreichende Gegen-Anträge der SPD , der Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen gegeben

, die jedoch sämtlich keine Mehrheit fanden.

Der Bundesrat verzichtete auf seiner Sitzung am 21. September 2012 - entgegen der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses - auf einen Einspruch und die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Das Gesetz trat am 30. Oktober 2012 in Kraft, die wichtigsten Regelungen jedoch erst am 1. bzw. 4. Januar 2013.

Leistungen

Höhere Leistungen für Demenzkranke


Der Kern des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) sind die verbesserten Leistungen für Demenzkranke in häuslicher und ambulanten Pflege. In Deutschland sind derzeit rund 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Es wird damit gerechnet, daß sich diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf circa 2,1 Millionen erhöht. In Reaktion auf diese Zahlen erhielten demente Pflegebedürftige, die häuslich/ambulant versorgt werden, ab dem 1. Januar 2013 höhere Pflegesachleistungen und Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Das Ministerium will diese Maßnahmen als Vorgriff auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstanden wissen, der demenzkranke Pflegebedürftige, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden, mit einschließt.

Pflegestufe 0


Demenzkranke Menschen mit eingeschränkter "Alltagskompetenz", die aber - nach bisherigem Beurteilungsverfahren - noch kein Pflegefall sind, und keiner der Pflegestufen I, II oder III zugeordnet worden waren (Pflegestufe 0) und bis zum in Kraft treten des Gesetzes lediglich Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise maximal 200 Euro (erhöhter Bedarf) im Monat erhielten, haben seit dem 1. Januar 2013 Anspruch auf monatlich 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld für pflegende Angehörige. Übernimmt stattdessen ein Pflegedienst die Betreuung, stellen die Pflegekassen dafür nun 225 Euro monatlich zur Verfügung.

Pflegestufe I und II


Demenziell Erkrankte in der Pflegestufe I , erhalten nunmehr 665 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 450 Euro) beziehungsweise 305 Euro Pflegegeld (bisher: 235 Euro).

In der Pflegestufe II sind es 1.250 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 1.100 Euro) beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld (bisher: 440 Euro). Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden.

Pflegestufe III


In der Pflegestufe III bleiben die Leistungen allerdings unverändert auf dem bisherigen Niveau.

Das BMG schätzt, daß von den verbesserten Leistungen rund 500.000 Pflegebedürftige mit demenziellen Erkrankungen profitieren werden. Von diesen 500 000 hätten etwa 40.000 Personen einen Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I.

Förderung von Wohngruppen - "Pflege-WGs"


Mit dem PNG wurden ambulant betreute Wohngruppen von Pflegebedürftigen gefördert. Es handelte es sich dabei um Wohngemeinschaften von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen, mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. Pflegebedürftige, die in solchen betreuten Wohngruppen wohnten, erhielten nach dem PNG einen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich. Voraussetzung war unter anderem, dass eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist, die organisatorische, verwaltende und pflegerische Aufgaben übernimmt. Wird eine solche Gruppe nach Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) gegründet, ist eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro pro Person vorgesehen. Der Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft ist auf 10.000 Euro begrenzt. Hierfür wird eine Gesamtsumme von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und die Förderung soll entweder dann enden, wenn diese Summe aufgebraucht ist, oder aber spätestens am 31. Dezember 2015. Weitere 10 Millionen Euro stehen für die wissenschaftlich begleitete Weiterentwicklung neuer Wohnformen zur Verfügung. Gefördert werden sollen Konzepte, die eine bewohnerorientierte individuelle Versorgung - außerhalb von vollstationären Einrichtungen - anbieten.

Förderung privater Zusatzversicherungen - "Pflege-Bahr"


Die FDP setzte innerhalb der Schwarz-gelben Koalition den Einstieg in die private Pflegeversicherung durch. Eine freiwillige Zusatzversicherung - auch "Pflege-Bahr" genannt - soll im Bedarfsfall den BürgerInnen helfen, die Zahlungen aus der bereits bestehenden allgemeinen Pflegeversicherung privat zu ergänzen. Auf einem Koalitionsgipfel einigte man sich auf die finanzielle Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen. Im Gegenzug stimmte die FDP dem von der CSU geforderten Betreuungsgeld zu. Die FDP hatte ihre Zustimmung zu dem an eine Einigung auf die private Pflege-Vorsorge geknüpft. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und FDP vereinbart, die gesetzliche Pflegeversicherung um eine zweite privat finanzierte Säule zu ergänzen. Eine private Pflege-Zusatzversicherung sollte - ursprünglich - obligatorisch sein.

Die Einzelheiten für die private Pflege-Zusatzversicherung wurden Ende November 2012 auf dem Verordnungswege ("Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge") beschlossen. Diese Regelung trat ab 4. Januar 2013 in Kraft.

Wer neben der gesetzlichen Pflegeversicherung zusätzlich noch eine private Zusatzversicherung abschließt, erhält ab 4. Januar 2013 vom Staat dafür einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro (60 Euro pro Jahr). Dieser Zuschuss wird unabhängig von der Prämienhöhe und vom Einkommen des Einzelnen gezahlt. Die Pflege-Zusatzversicherung muss Leistungen für alle Pflegestufen vorsehen - für Pflegestufe III mindestens 600 Euro im Monat. Wer eine solche Zusatz-Versicherung abschließt, muß selbst mindestens so viel einzahlen, wie er vom Staat bekommt. Sprich: monatlich fünf Euro oder mehr. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine steuerlichen Vorteile für die Privatvorsorge. Der Abschluss einer solchen Versicherung, des so genannten "Pflege-Bahr"s, ist freiwillig. Der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung soll diskriminierungsfrei sein. Soll heißen: Die Versicherer sollen Antragsteller nicht ablehnen dürfen und auch keine Gesundheitsprüfung verlangen um abzuschätzen, wie groß das Risiko ist, dass ein Antragsteller später ein Pflegefall wird. Die Versicherer können aber die Prämien und die Leistungshöhen aufgrund eigener Kalkulation festsetzen. Keine Zulage erhalten sollen Menschen unter 18 Jahren und Personen, die vor Abschluss eines Pflege-Riesters bereits bestimmte Pflegeleistungen empfangen haben.

Finanzierung

Für die neuen Leistungen wurden von der damaligen Regierung zusätzliche Kosten für die Pflegeversicherung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro veranschlagt. Um dies finanzieren zu können, wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von bis dahin 1,95 Prozent vom Bruttolohn auf 2,05 Prozent angehoben - paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Für Kinderlose wurde der Beitrag auf 2,3 Prozent angehoben.

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