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Hongkong-Konvention
Im Mai 2009 haben 67 Mitgliedsstaaten der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) weltweite Verbesserungen für umweltfreundliches Recycling von Schiffen und für die Arbeitsbedingungen in den Recyclingwerften beschlossen. Die Hongkong-Konvention ("Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009") tritt zwei Jahre, nachdem folgende Kriterien erfüllt wurden, in Kraft:
- 15 Staaten müssen sie ratifizieren, die zusammen mehr als 40 % der Welthandelstonnage repräsentieren.
- Zusätzlich dürfen die Recyclingkapazitäten der Zeichnerstaaten (im Durchschnitt der letzten zehn Jahre) nicht weniger als 3 % der Welthandelstonnage betragen.
Diese Voraussetzungen wären durch Ratifizierung der Recyclingstaaten China und Indien erfüllt.
Als Kernpunkt des Schiffsrecycling-Übereinkommens gilt die Erstellung einer Schadstoffliste, in der alle toxischen Stoffe (wie Asbest, PCB, Ozon abbauende Gase und TBT-haltige Außenhautanstriche) erfasst werden müssen. Die Konvention enthält zudem Bestimmungen für die Zertifizierung und qualitative Auswahl von geeigneten Schiffsrecycling-Werften.
Das Abkommen gilt für Neubauten ebenso wie für Schiffe der fahrenden Flotte mit mehr als 500 BRZ (Bruttoraumzahl). Damit fallen 50.000 Schiffe unter seinen Anwendungsbereich. Nach Abschluss der Erfassung wird dem Schiff das - umgangssprachlich Green Passport genannte - Zertifikat Inventory of Hazardoudous Materials (IHM) ausgestellt.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (COREPER) hat im Oktober 2013 eine Beschlussvorlage vorgelegt.
Weblinks
Siehe auch
- Abwrackwerft
- Transnationale Umweltverschmutzung in Ostasien
- Meeresschutz
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