Der Munitionserwerbschein (MES) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, der darauf aufgeführten Munition. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Munitionserwerbscheins in Deutschland sind im § 10 Abs. 3 WaffG geregelt.
In den Munitionserwerbschein (MES) trägt die Behörde die Munition ein, die der Berechtigte erwerben und besitzen darf. Der MES wird, in Bezug auf den Munitionserwerb, auf 5 Jahre befristetet, danach gilt er allerdings, bezüglich des Besitz der erworbenen Munition, unbefristet weiter.
Sportschützen und Jäger erhalten Ihre Munitionserwerbsberechtigung üblicherweise mit einem Eintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK), bzw. Jäger bei Langwaffenmunition, durch den gültigen Jagdschein.
Aus diesem Grund wird der MES als Erlaubnisurkunde selten ausgestellt. Die Personengruppe des MES richtet sich in der Regel an:
- Munitionssammler
- Sachverständige
- Schießsportleiter
- Schießstandbetreiber
Der MES kann nur für bestimmte Kaliber oder Munition aller Art, ausgenommen verbotene oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegende Munition, erteilt werden. Eine Beschränkung ist sinnvoll, wenn z.B. auf dem Stand nur eine bestimmte Munitionsart verschossen werden kann.
Sammler und Sachverständige bekommen üblicherweise den Vermerk: "In der kleinsten Verpackungseinheit", womit die Einzelabgabe gemeint ist. Da das deutsche Waffenrecht nur die Abgabe in unangebrochenen Verkaufsverpackungen vorsieht.
Die Verwaltungsgebühren für einen MES liegen bei ca. 30 ?. Bezüglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gelten die gleichen Maßstäbe wie bei der WBK.
Im Nachgang noch der Hinweis, dass Führen von Munition, im Waffengesetz nicht vorkommt. Jede Person die Munition am Mann trägt, besitzt nur.
Dementsprechend gilt für erlaubnisfreie Munition (für sog. PTB-Waffen) frei ab 18, auch ohne kleinen Waffenschein. Erlaubnispflichtige Munition: WBK, Jagdschein oder MES und Personalausweis oder Pass. Diabolos und Geschosse fallen nicht unter das Waffengesetz.