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RECHT

14.09.2011

Mann soll Tochter 34 Jahre lang vergewaltigt haben

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen einen Mittelfranken erhoben: Ihm wird vorgeworfen, seine Tochter 34 Jahre lang vergewaltigt zu haben. Außerdem soll er drei Söhne mit ihr gezeugt haben, die alle behindert zur Welt kamen. Seit März sitzt der Rentner in Untersuchungshaft.


Mit 12 oder 13 Jahren soll die heute 46-jährige erstmals von ihrem Vater zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sein. Er habe sie damals mit Schlägen bedroht. Überhaupt sei der Mann laut der Staatsanwaltschaft sehr autoritär gewesen, habe seine Tochter kontrolliert und ihr den Kontakt zu anderen Menschen verboten. Mehrmals wöchentlich habe es sexuelle Übergriffe im Kinderzimmer und im Schlafzimmer der Eltern gegeben.

Zwei der drei Kinder sollen noch im Kindesalter gestorben sein. Der Fall wurde bekannt, weil das mutmaßliche Opfer die Ehefrau eines Arztes nach dem Tod ihres jüngsten Sohnes erpressen wollte. Sie wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und vertraute sich der Bewährungshelferin an.

Die Staatanwaltschaft erhebt nun unter anderem Anklage wegen Vergewaltigung in 497 Fällen, die noch nicht verjährten. Der Mann selbst gebe sexuelle Kontakte zu seiner Tochter zu, spreche aber von Einvernehmlichkeit. Für den Prozess sind dreizehn Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Die Mutter der 46-jährigen soll zwar einige Übergriffe mitbekommen haben, diese Taten seien aber laut der Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke schon verjährt. Daher wurde ein Verfahren gegen die Frau eingestellt.

Ende August war in Österreich ein neuer Inzest-Fall bekannt geworden: Ein heute 80-jähriger soll seine beiden Töchter und seine Frau regelmäßig sexuell missbraucht und misshandelt haben. Die Anschuldigungen wurden aber nun zurückgenommen; die beiden Frauen hätten die Vorwürfe gegen ihren Vater nicht bestätigt. Die Taten hätte ein anderer Mann verübt. Problematisch sei bei den Befragungen gewesen, dass die Frauen geistige Defizite aufweisen. Der Mann ist nun wieder auf freiem Fuß; die Anklage wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung bleibe aber bestehen. Geprüft werde nun, ob die von den Frauen zugegebenen Schläge des Vaters schon verjährt seien.

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