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EC-Netzbetreiber wegen Datensammlung in der Kritik
Der EC-Netzbetreiber Easycash ist in die Kritik geraten, weil er ohne vorhergehende schriftliche Einwilligung der Kunden bestimmte Daten von EC-Karten-Nutzern gespeichert haben soll, um daraus Empfehlungen über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von Kunden abzuleiten. Betroffen davon sollen etwa 50 Millionen EC-Karten-Inhaber in Deutschland sein.
Bei der Bezahlung mit der EC-Karte gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahren: die Zahlung durch Eingabe der PIN, was für den Händler zwar teurer, aber auch sicherer ist, weil die Bank im Notfall für den offenen Betrag aufkommt, und die Zahlung per Unterschrift auf dem Kassenzettel, die billiger und dementsprechend unsicherer ist, da hier der Kunde im Prinzip die Einwilligung zu einer Lastschrift gibt, die er später auch widerrufen kann oder nicht eingelöst werden muss, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Bei dem Einlesen der EC-Karte wird nun innerhalb kurzer Zeit entschieden, welches der beiden Verfahren angewandt wird, und zwar soll dies in Abhängigkeit von den bisher erfolgten (oder nicht erfolgten) Zahlungen des Kunden geschehen. Datenschützer bemängeln, dass hierbei Daten des Kunden gespeichert würden, die dann mit der Zahlungsempfehlung enden würden, ohne dass der Kunde diesem Verfahren vorher zustimmen müsse. Betroffen seien davon aber auch andere Dienstleister für EC-Netze.
Sind Kontoverbindungen und Kartenzahlungsdaten personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes? Eine Easycash-Sprecherin erklärte gegenüber dem NDR, dass dies nicht der Fall sei, und daher das Gesetz beachtet wird. Datenschützer halten dem entgegen, dass dies sehr wohl personenbezogene Daten sind, und daher vor deren Benutzung entsprechend dem Gesetzestext eine schriftliche Einwilligung der Kunden notwendig sei. Verwandte Texte:
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