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Caroline-Urteil: Medienrechtler sieht keine Gefahr für Pressefreiheit
Der Medienrechtler und Anwalt Christian Schertz hält die Reaktion von mehr als 60 deutschen Chefredakteuren auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für überzogen. Die Entscheidung bedeute keine Gefahr für die Pressefreiheit: "Diejenigen, die das behaupten, haben das Urteil nicht wirklich gelesen." Die Straßburger Richter hatten der Klage von Prinzessin Caroline von Monaco stattgegeben, die verhindern wollte, dass Fotos veröffentlicht werden dürfen, die sie beim Einkaufen und Reiten zeigen.
Nach Ansicht von Schertz geht es in dem Urteil nicht um Zensur: Verboten sollen nur Paparazzi-Bilder von Prominenten sein, die keinen weitergehenden Informationswert enthalten, als dass ihr privater Alltag abgebildet wird. Sind mit dem Bild hingegen legitime Informationsinteressen der Öffentlichkeit berührt, darf man es wie bisher veröffentlichen."
Politiker seien von der jetzigen Einschränkung der Berichterstattung über Privatleben in der Öffentlichkeit ausgeklammert, sagt Schertz: "Politiker werden ausdrücklich bei der Straßburger Entscheidung ausgenommen, da bei ihnen das Informationsrecht der Öffentlichkeit weiter geht und sich, so Straßburg, auch auf Aspekte des Privatlebens erstrecken kann. Es kommen also zwei Sachen zusammen: Es handelt sich bei den abgebildeten Personen um Politiker, und es wird nicht etwa nur der private Alltag abgebildet, sondern Dinge, die von öffentlichem Interesse sind."
Scherz, der an der FU Berlin Presserecht lehrt, vertritt als Anwalt unter anderen die Freundin von Bundesaußenminister Joschka Fischer im Prozess gegen eine Illustrierte. (Original Pressetext) Verwandte Texte:
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