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POLITIK

24.01.2013

Nach der Niedersachsenwahl: Bremse für Gesetzentwürfe der Bundesregierung?

Nach dem sich abzeichnenden Regierungswechsel in Niedersachsen könnte es für weitere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Schwierigkeiten seitens des Bundesrates geben. Gegenwärtig haben die Länder, in denen Sozialdemokraten, Bündnis 90/Grüne oder Linkspartei regieren, 30 der 69 Sitze in der Länderkammer. Es gibt 18 Vertreter von großen Koalitionen - zum Beispiel zwischen CDU und SPD - , die sich aber bei strittigen Gesetzen enthalten. Die Länder, in denen die gleiche Koalition regiert wie derzeit in der Bundesregierung - nämlich CDU und FDP - haben zusammen 21 Sitze. Nach den Wahlverlusten der CDU in Hannover würde sich dieses Verhältnis im Bundesrat weiter zu Ungunsten der schwarz-gelben Koalition verschieben, so dass der Bundesrat viele Gesetze blockieren könnte. Selbst bei Gesetzen, die nicht der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedürfen, könnte es durch den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zu Verzögerungen kommen, sobald die Mehrheit der Bundesländer Bedenken anmeldet, weil sie ihre eigenen Rechte berührt sehen. Bisher haben weder Rot-Grün noch Schwarz-Gelb im Bundesrat eine Mehrheit. Nach dem Sieg von Rot-Grün in Niedersachsen würden sich die Mehrheiten im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss ändern.

Strittig ist gegenwärtig das Gesetz zur Abschaffung des sogenannten Schienenbonus. Dieser Schienenbonus sollte in der Vergangenheit dem Schienenverkehr einen Vorteil gegenüber dem Straßenverkehr verschaffen, indem der Lärmpegel der Schiene um 5 dB niedriger bewertet wird als der Lärmpegel der Straße. Somit entstanden weniger Kosten für den Lärmschutz an Schienenwegen, und die Gelder konnten verstärkt in den Ausbau des Eisenbahnnetzes investiert werden. Die politische Ansage lautete: "Güter auf die Schiene". Inzwischen hat - teilweise auch durch die Globalisierung des Warenverkehrs - der nächtliche Güterverkehr der Eisenbahn so stark zugenommen, dass zahlreiche Bürgerinitiativen entstanden sind, die eine Änderung der für die Anwohner teilweise unerträglichen Lärmsituation erreichen wollen. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Änderung aber nicht für alle Schienenstrecken erfolgen, sondern nur für die im Bundesschienenverkehrswegeplan beschlossenen Strecken. Auch über den Termin des Inkrafttretens gibt es noch Unklarheit. Die Oppositionsparteien kritieren die lange Zeit bis zum Inkrafttreten der Entlastung.

Ein weiterer Streitpunkt in diesem Zusammenhang werden die Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sein. So wurde 1994 nach der Privatisierung der Deutschen Bahn das Eisenbahnbundesamt mit Sitz in Bonn als neue zentrale Behörde gegründet, um beispielsweise hoheitliche Aufgaben auf den staatlichen Schienenstrecken wahrzunehmen. Diese Behörde wurde per Gesetz auch für die Lärmkartierung aller Eisenbahnlinien in Deutschland zuständig. Inzwischen wird vielerorts beklagt, dass das Eisenbahnbundesamt die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht fristgemäß erfüllt. Wer die Lärmprobleme an bestehenden Bahnstrecken im Sinne der Anwohner lösen soll, ist bisher nicht geregelt - eine verbindliche gesetzliche Grundlage fehlt. Zahlreiche Städte bieten den Bürgern im Internet die Möglichkeit an, sich an sogenannten Aktionsplänen zu beteiligen, die nach einer europaweit geltenden Richtlinie bis 18. Juli 2013 fertiggestellt werden sollen. Hinsichtlich des Eisenbahnlärms stehen allerdings keine aktuellen Daten zur Verfügung. Daher drängen die Länder im Bundesrat auf entsprechende Gesetzesänderungen. Gegenteilige Bestrebungen seitens der Bundesregierung könnte der Bundesrat blockieren.

Seit Dezember haben sich die Auseinandersetzungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat verstärkt, so dass viele gesetzliche Regelungen und Änderungen nicht beschlossen werden konnten, sondern auf die kommende Sitzung im Januar vertagt wurden. So war das Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland an den Stimmen SPD und Grünen gescheitert. Nach Ansicht der SPD werde Steuerhinterziehern eine zu billige Straffreiheit garantiert. Die Schweiz hatte das Abkommen bereits ratifiziert. Der Vermittlungsschuss wollte die Gesetzesvorlage für erledigt erklären, das hat der Bundestag jedoch am 17. Januar abgelehnt. Nun kann der Vertrag voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl neu verhandelt werden. Deutschland erwartete aufgrund der jetzigen Fassung des Gesetzes nachträgliche Steuereinnahmen von rund 10 Milliarden Euro allein im Jahre 2013. Bundesfinanzminister Schäuble hatte bei den Ländern um Zustimmung geworben, indem er ihnen diese Steuereinnahmen überlassen wollte. Über die Förderung der Gebäudesanierung wird bereits seit über einem Jahr beraten, bei den Kosten von insgesamt 1,5 Milliarden Euro sehen sich die Länder benachteiligt.

Die nächste Sitzung des Vermittlungsauschusses findet am Dienstag, den 29. Januar um 19 Uhr statt, drei Tage später tagt der Bundesrat. Nur in einem Fall hat die Bundesregierung den Auschuss angerufen. Von den fünf Punkten auf der Tagesordnung handelt es sich um vier Fälle, in denen der Bundesrat den Vermittlungsauschuss angerufen hat. Unter anderem geht es um das Meldegesetz, in dem geregelt werden soll, wann und an wen Daten aus dem Melderegister weitergegeben werden dürfen, in welchen Fällen eine Begründung dafür erforderlich ist und ob die betroffene Person zuvor ihre Einwilligung zur Weitergabe erteilt haben muss. Bei den Verhandlungen über die Änderung des Meldegesetzes spielen auch die Interessen der Städte in Deutschland eine Rolle, weil sie durch den Verkauf von Adressen Einkünfte in Höhe von ingesamt jährlich rund 12 Millionen Euro erzielen können.

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