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POLITIK

21.07.2012

Bundesmeldegesetz noch sehr umstritten

Das bereits vom Bundestag verabschiedete neue Meldegesetz bleibt weiter stark umstritten. Strittig ist unter anderem die Frage, ob Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person einer entsprechenden Übermittlung zugestimmt hat. Kritisiert wird auch die Meldepflicht von Vermietern und Beherbungsbetrieben.

Seitens der Bundesregierung wird die Hotelmeldepflicht mit den Vorgaben des Schengener Abkommens begründet. Sofern der Bundesrat einer geänderten Fassung zustimmt, könnte das Gesetz 2014 in Kraft treten.

Datenschützer sowie Vertreter von Behörden und Unternehmen fordern eine Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Michaela Schultze, Referentin beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zeigte sich erleichtert, dass es voraussichtlich kein zentrales Bundesmelderegister geben wird.

Am 28. Juni 2012 hatten die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" ohne weitere Aussprache beschlossen. Der Bundestag berät den Entwurf gegenwärtig in seinen Ausschüssen. Voraussichtlich wird der vorliegende Gesetzentwurf im Bundesrat von den Ländern gekippt werden. Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) sagte: "Die Weitergabe von Daten ohne Ausschlussmöglichkeit des Bürgers wird nicht mitgetragen." Jeder Bürger müsse dem Handel mit seinen persönlichen Angaben wirksam widersprechen können.

SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte erklärt: "Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft." Er sagte weiter: "Ich will nicht, dass meine Heimatstadt meine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann."

Insbesondere über das Internet wurde ein bundesweiter Protest organisiert. So erhielt eine Online-Petition innerhalb weniger Tage mehr als 100.000 Stimmen.

Vertreter von auf Kommunalsoftware spezialisierten Firmen kritisierten, durch die Vielzahl der neuen Regelungen werde der Aufwand enorm erhöht und die Fehlerquote nicht verringert. Dies betreffe zum Beispiel den Abgleich zwischen den Empfängern von Wohngeld und Sozialhilfe, der in einigen Städten - so etwa in Bremen - noch nicht durchgeführt werden konnte. Hiermit sollte dem Missbrauch vorgebeugt werden, der darin bestehe, dass mehrere Personen in einer Wohnung zusammenleben, ohne dort gemeldet zu sein, und dadurch wirtschaftlich günstiger stehen als in getrennten Einzelwohnungen. Andererseits klagen Städte und Gemeinde über steigende Kosten bei diesen Transferleistungen. So hatte der Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg kritisiert, die Kosten für die Verwaltung des Wohngeldes würden 30 Prozent betragen und andere Zahlungen wie Sozialhilfe würden bei ein- und derselben Person unzureichend berücksichtigt. Zu diesem Datenabgleich ist jedoch ein entsprechendes Gesetz erforderlich, was nunmehr mit dem neuen Bundesmeldegesetz auf den Weg gebracht wird.

In diesem Zusammenhang wurde u.a. von der Landesregierung in Stuttgart eine Bundesinitiative gestartet, um den Datenabgleich bundesweit zu regeln. Anfang Juni gab die Landesregierung einen Zwischenbericht. Nähere Einzelheiten wurden nur mündlich mitgeteilt.

Demgegenüber sei die GEZ schon jetzt gesetzlich berechtigt, Daten von den Einwohnermeldeämtern zu bekommen, und ist damit gegenüber Auskunfteien und anderen gewerblichen Datensammlern privilegiert.

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