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Petitionsausschuss des Bundestages berät über Gentechnik in der Landwirtschaft
Am Montag, 26. September 2011, fand in der Zeit von 12 bis 15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages statt, die sich mit einem Antrag zum "Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen" befasste. Unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) wurde über die öffentliche Petition verhandelt, die im März diesen Jahres von Felix Prinz zu Löwenstein, dem Vorsitzenden des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), eingebracht wurde. Bei der Online-Petition wurden 43.250 Mitzeichner gezählt und 959 Forenbeiträge geschrieben. Während dieser Sitzung kritisierte der BÖLW-Vorstandsvorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein, das Verfahren sei mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken, da es "soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen" nicht berücksichtige. Zudem sei es bedenklich, dass dabei Studien berücksichtigt würden, die von den zu überprüfenden Unternehmen in Auftrag gegeben worden seien, kritisierte Prinz zu Löwenstein.
Wörtlich heißt es in der Petition: "Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung damit beauftragen, dafür einzutreten, dass die Europäische Union die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau aussetzt (Anbau-Moratorium), und er möge in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den regionalen Ausschluss gentechnisch veränderter Pflanzen aus der Agrarkultur schaffen."
Die Petition hat ihr eigentliches Ziel verfehlt, weil sie im vollen Wortlaut abgewiesen wurde. Dennoch kann man sie als Teilerfolg werten, weil nach einem großangelegten Feldversuch des Anbaus gentechnisch veränderter Zuckerrüben und Raps das System sich nicht bewährt habe. In Deutschland wurde deshalb der Anbau dieser gentechnisch veränderten Sorten nicht zugelassen.
Ziel der Bundesregierung, so erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser (CDU), sei die Wahrung der Wahlfreiheit für die Verbraucher und die Koexistenz der Anbauverfahren. Die Agro-Gentechnik, so Bleser, sei im Übrigen eine "weltweit gängige Technologie, die nicht mehr aus der Welt zu bringen ist", egal was man in Deutschland beschließe.
Das Prinzip der Vorsorge und des Verbraucherschutzes funktioniere in Deutschland gut, urteilte Bleser. Dies zeige das Anbauverbot für die Maissorte MON 810, bei der im Labortest eine Schädigung des Zweipunkt-Marienkäfers nachgewiesen worden sei. Auf Nachfrage sagte der Staatssekretär, der Bundesregierung seien "weltweit und national" keine Fälle bekannt, bei denen infolge des Einsatzes von GVO Schäden an der Umwelt oder am Menschen entstanden sind. Verwandte Texte:
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