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Frankreich: Rentenkürzungen trotz Protesten im Schnellverfahren beschlossen
Der Senat der Französischen Republik hat das Gesetzesvorhaben zur Anhebung des Renteneintrittsalters am 22. Oktober 2010 mit absoluter Mehrheit gebilligt, während die Proteste im Land weitergingen. Die Regierung berief sich dazu auf den Artikel 44 der Verfassung der V. Republik, der ihr das Recht gibt, eine Sofortabstimmung durchführen zu lassen, ohne dass das Gesetzgebungsverfahren in der normalerweise vorgesehenen Form zu Ende geführt wird. Dieses Verfahren beinhaltet neben der Diskussion im Plenum das Recht der Senatoren, Zusatzartikel zur Abstimmung zu stellen, um von ihnen beabsichtigte Modifikationen der realen Auswirkungen der Vorlage durchzusetzen.
Die Assemblée Nationale, also die erste Kammer, hat der Vorlage bereits zugestimmt. Bereits am Montag, den 25. Oktober wird der Vermittlungsausschuss (commission mixte paritaire) zusammentreten, woraufhin Assemblée und Senat am Mittwoch, den 27.10.2010 endgültig ihre Zustimmung geben werden.
Die Berufung auf Artikel 44 ist unumstrittenerweise das gute Recht der Regierung, allerdings signalisiert sie damit, dass die Regierung ein Gesetz mit aller Macht durchpeitschen will, gegen das es noch legitime (parlamentarische) Einwände gibt. Wenn dann noch, wie gegenwärtig, massive außerparlamentarische Proteste einen tatsächlichen oder angeblichen Volkswillen gegen die Regierungspolitik für sich in Anspruch nehmen, dann bedeutet die Inanspruchnahme des Artikels 44, dass dies der Regierung letztendlich gleichgültig ist.
Präsident Nicolas Sarkozy, der hinter der Reform steht, befindet sich derzeit in einem beispiellosen Umfragetief und will 2012 eine zweite Amtszeit als Präsident der Republik antreten. Beobachter gehen davon aus, dass er mit Artikel 44 Entschlossenheit und Durchsetzungskraft demonstrieren will. Verwandte Texte:
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