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Gericht: Baumrodung wegen Stuttgart 21 unzulässig
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart waren die am 30. September diesen Jahres verrichteten Baumfällarbeiten für das umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 nicht rechtmäßig. Es begründet seine Entscheidung damit, dass die Deutsche Bahn es unterlassen habe, das Gericht über das laufende Eilverfahren, das vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angestrengt worden war, zu informieren. Ebenso habe sie wichtige Unterlagen vorenthalten; letztere beinhalten ein Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Eine Vorlage von Artenschutzplänen wären erforderlich gewesen, da im Stuttgarter Schlossgarten der seltene Juchtekäfer lebe. Erst dann wäre die Rodung rechtmäßig gewesen. Das Verhalten der Deutschen Bahn hat nun zur Folge, dass die Bahn die Kosten für das Verfahren übernehmen muss; letztere beziffern sich auf insgesamt 5000 Euro.
"Ein Hinweis auf das Schreiben wäre gerade auch von der Deutschen Bahn zu erwarten gewesen, nachdem diesem Schreiben mehrere unmissverständliche schriftliche Aufforderungen des EBA an die Deutsche Bahn vorausgegangen sind, rechtzeitig vor der Durchführung von Bauarbeiten im mittleren Schlossgarten zu dem dort vermuteten Vorkommen des Juchtenkäfers weitere Untersuchungen durchzuführen und erforderlichenfalls eine artenschutzrechtliche Bewertung vorzulegen", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Zudem wies es darauf hin, dass den Antrag wahrscheinlich stattgegeben worden wäre.
Der BUND zeigte sich mit der Entschedung des Verwaltungsgerichts zufrieden. "Deutlicher hätte die Ohrfeige des Verwaltungsgerichtes Stuttgart gegenüber der Deutschen Bahn nicht ausfallen können. Es wird überdeutlich klar, dass eine Mauschelclique aus Bahn und Behörden auch unter Verstoß gegen Recht und Gesetz versucht, Stuttgart 21 durchzuboxen und möglichst schnell Unumkehrbarkeit herzustellen", resümiert Brigitte Dahlbender, die BUND-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg. Verwandte Texte:
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