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VERKEHR

26.11.2005

Polizei soll Zugriff auf Maut-Daten erhalten

Was von vielen Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern schon lange befürchtet und von einigen Politikern und der Polizei ähnlich lange gehofft wurde, soll nun wahr werden: Die Bundesregierung plant die Zugriffsmöglichkeit der Polizei auf Maut-Daten.

Durch die technische Umsetzung der Mauterhebung in Deutschland ergibt sich die Möglichkeit, alle Fahrzeuge, die auf Autobahnen unterwegs sind, zu erfassen und ihren Weg zu verfolgen. Derzeit wird dies zum Zwecke der Mautkontrolle für LKWs auch getan, so dass bei der zur Mautkontrolle beauftragten Firma Vitronic GmbH eine Datensammlung entsteht, die nicht nur zur Mautkontrolle genutzt werden kann. Damit jedoch diese Daten nicht zweckentfremdet werden und zu einer Überwachung der Bürger durch den Staat verwendet werden, hat der Bundestag in den §§ 2 und 7 des Autobahnmautgesetzes klargestellt, dass eine Weitergabe dieser Daten an die Polizeibehörden unzulässig sei.

Doch die Befürworter dieser Klarstellung haben dennoch ihre Befürchtung nicht aufgegeben, dass diese Regelung später dann wieder aufgegeben werden könnte, wenn Polizeibehörden Fälle aufweisen könnten, bei denen Straftäter wegen dieser Datenschutzrichtlinie nicht festgenommen werden konnten. Solche Fälle hat auch der Leiter des Sachsen-Anhaltiner Kriminalamtes im Auge gehabt, als er bereits im Januar 2005 die vollständige Überwachung aller Kraftfahrzeuge durch die Mautbrücken forderte.

Im Laufe der Zeit sind bereits zwei Fälle bekannt geworden, bei denen LKW-Fahrer nach schweren Verkehrsunfällen über die Autobahn entkommen sind und evtl. durch Abgleich der Maut-Daten mit den Fahndungsergebnissen der Polizei hätten gefasst werden können. Dies führte dazu, dass sich nun auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter für den Datenabgleich ausspricht, wobei er diesen auf Fälle schwerer Kriminalität beschränken will. Nach Angaben der ?Bild? hat sich auch die neue Bundesregierung diesem Thema angenommen und diese plane wohl, die vor einem Jahr beschlossene Datenschutzrichtlinie wieder zu ändern.

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