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WISSENSCHAFT

31.08.2014

Atommüll bleibt ein ungelöstes Problem - Konferenz in Kassel

Gestern fand in Kassel die 5. Atommüllkonferenz statt. Bei der Atommüllkonferenz handelt es sich um eine Veranstaltung, die bundesweit seit 2012 von verschiedenen Initiativen organisiert wird. Inhaltliche Schwerpunkte der Konferenz am Samstag 30. August waren die Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken, die Überführung der deutschen Atomkraftwerke in eine staatliche "Atom-Bad-Bank", sowie die Uranmüll-Altlasten in Thüringen und Sachsen. Unter anderem stellte sich Klaus Brunsmeier, der als Vertreter des BUND in der "Kommission hochradioaktive Abfälle" des Bundestages sitzt, der Diskussion. Zur Problematik der Altlasten in Thüringen und Sachsen heißt es in der Ankündigung zur Konferenz: "Die Wismut mit ihren Standorten in Thüringen und Sachsen war über viele Jahre hinweg der drittgrößte Uranproduzent der Welt. Die strahlenden Hinterlassenschaften werden heute - wenn überhaupt - nach Strahlenschutzrecht der DDR saniert."

Das Unternehmen Wismut hatte sich zwischen 1946 und 1990 zum bedeutendsten Uran-Lieferanten für die UdSSR entwickelt. Das auf dem Territorium der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR an Standorten in Sachsen und Thüringen geförderte und aufbereitete Uran war die Rohstoffbasis der sowjetischen Atomindustrie. Die gesundheitlichen Folgen für die Arbeiter waren dramatisch: Von 1991 bis 2011 wurden insgesamt 3.700 Lungenkrebsfälle, 100 Menschen mit Kehlkopfkrebs und 2.800 mit Quarzstaublungenerkrankung als Berufskrankheit registriert. Als Entschädigungen sind an ehemalige Wismut-Arbeiter von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bis 2011 fast eine Milliarde Euro geflossen. Bis Ende des Jahres 2009 wurden für die Umweltsanierung rund 5,3 Milliarden Euro ausgegeben. Die Wismut GmbH stellt insgesamt 6,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, sollen die darüber hinausgehenden Kosten vom Land Sachsen und dem Bund finanziert werden.

Die Konferenz diskutierte zudem über die Öffentlichkeitskampagne Atommüllalarm - Tatorte in Deutschland, die vom 13. September bis zum 31. Oktober stattfinden soll. Zur von der Energiewirtschaft vorgeschlagenen Bad-Bank für AKW's hiess es, Energiekonzerne müssten aufgrund des Verursacherprinzips für die Ewigkeitskosten aufkommen. Eine sichere, dauerhafte Endlagerung müsse gewährleistet sein, daher sei eine öffentlich-rechtliche Stiftung durchaus ein Lösungsversuch, den Atomkraftkritiker schon früher ins Gespräch gebracht hatten. Das Dilemma ist hierbei der jahrtausendelange Zeitraum für die zukünftige Endlagerung, die im Widerspruch zur Kurzlebigkeit heutiger Energiekonzerne steht. Bezahlen müssten die Entsorgung des Atommülls jedoch die früheren AKW-Betreiber oder deren Rechtsnachfolger.

Veranstalter der Konferenz war die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V., die 1987 gegründet wurde und in der juristische und natürliche Personen aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen sind. Zu den Mitgliedern gehören die Stadt Braunschweig, Stadt und Landkreis Wolfenbüttel, die IG-Metall-Fraktion im Betriebsrat VW Salzgitter, die Regionalgruppe Braunschweig der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), die Studierendenschaft der TU Braunschweig, die Parteien BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit dem Landesverband Niedersachsen und den betroffenen Kreis- und Ortsverbänden, DIE LINKE mit den Kreisverbänden Braunschweig und Salzgitter sowie die SPD mit den Jungsozialisten im Bezirk Braunschweig und dem Ortsverein Vechelde.

Der Name der Arbeitsgemeinschaft bezieht sich auf den Schacht Konrad, ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk im Stadtgebiet von Salzgitter und etwa acht Kilometer von der Stadt Braunschweig entfernt. Das Bergwerk soll zum Endlager für radioaktive Abfälle umgebaut werden und rund 90 Prozent des in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfalls aufnehmen, dabei sollen Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung bzw. niedriger Strahlendosis bevorzugt werden. Die Genehmigung für dieses Endlager ist mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 26. März 2007 als rechtskräftig bestätigt worden. Als problematisch hat sich jedoch beispielsweise herausgestellt, dass der AVR-Reaktor in Jülich nicht wie ursprünglich geplant im Schacht Konrad endgelagert werden kann, da die festgestellte Radioaktivität zu hoch ist. Der AVR-Reaktor war ein Versuchskernkraftwerk und der erste deutsche Hochtemperaturreaktor. Seit 2012 laufen Planungen, die AVR-Castoren wegen des außerordentlich großen Entsorgungsaufwandes in die USA zu exportieren.

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