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UMWELT

06.02.2012

Petitionsausschuss des Bundestags befasst sich mit Bahnlärm in Bremen

Die Menschen im Bremer Stadtteil Walle beklagen sich seit Jahren über fehlenden Lärmschutz an der Haupteisenbahnstrecke, auf der täglich 240 Züge fahren und die insbesondere nachts durch den Güterverkehr mit Containern von und nach Bremerhaven eine Belästigung darstellt.


Von rund 300 Personen wurde eine Petition für "lückenlosen Lärmschutz in Walle" unterzeichnet, mit der sich jetzt zuständigkeitshalber der Petitionsausschuss des Bundestags befasste. Heute um 13 Uhr versammelten sich Bundestagsabgeordnete, Vertreter der Ministerien und der Deutschen Bahn AG vor Ort, um das Problem zu erörtern, von dem insbesondere Anwohner der Osterfeuerbergstraße betroffen sind. Die Umweltbehörde im kleinsten Bundesland sieht keine Handlungsmöglichkeit, da es sich um eine Eisenbahnstrecke des Bundes handelt. Auf Bundesebene sind die Zuständigkeiten zersplittert: Aufgrund der europäischen Umgebungslärmrichtlinie hatte das Eisenbahnbundesamt im Jahre 2009 Lärmkarten erstellt, auf denen eine mittlere 24-Stunden-Belastung von 65, 70 Dezibel und mehr ausgewiesen ist. Für den Lärmschutz gibt es jedoch nur ein freiwilliges Programm für Wohnhäuser, die vor dem Jahre 1974 errichtet wurden, wobei allerdings bisher nach geltendem deutschen Recht ein sogenannter Schienenbonus beim Lärm von 5 Dezibel berücksichtigt wird, so dass sich ein Wert von 65 rechnerisch auf 60 verringert. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es an der Bahnstrecke, die seit mehr als hundert Jahren betrieben wird, nicht. Eine Lärmschutzwand müsste - wenn sie denn finanziert würde - von einer anderen Institution geplant und gebaut werden: Der DB Projektbau GmbH mit ihrer Niederlassung in Hannover. Die Bürger sehen Lärmschutzfenster nicht als Alternative, da der Einbau Folgen für das Gebäudeklima haben und beispielsweise zu Schimmelbefall an den Innenseiten der Außenwände führen könnte. Nach Angaben des Sprechers der Bürger-Petition, Dietmar Kjesa, müssten zudem die betroffenen Haus- und Wohnungseigentümer auf weitere Ansprüche gegenüber der Bahn verzichten.

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