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Bundestag gibt grünes Licht für AntiterrordateiDer Gesetzesentwurf für die geplante Anti-Terror-Datei wurde in einer Sitzung am Freitag, dem 1. Dezember 2006, gebilligt. Der Entwurf sieht vor, Daten von 38 Behörden zentral zu speichern, um damit zur Terrorismusbekämpfung beizutragen. Bei den gespeicherten Informationen handelt es sich um Daten, die bereits erhoben wurden.
Trotzdem gab es in der Vergangenheit Kritik von Opposition und Datenschützern. Das Gesetz ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Kosten für die Datei werden laut dem vorläufigen Entwurf einmalig auf 15,3 Millionen Euro, die jährlichen Kosten auf 6,4 Millionen Euro geschätzt. In der Datei dürften nur Angaben von Personen gespeichert werden, von denen es Hinweise auf terroristische Aktivitäten gibt.
Die Datei beinhaltet Informationen über Kommunikationsgeräte, wie Telefon oder Handy, Bankverbindungen, Familienstand, zugelassene oder genutzte Fahrzeuge, Religionszugehörigkeit, Waffen- oder Sprengkenntnisse, Tätigkeiten aller Art, Fahr- und Flugerlaubnisse, Orte die jemand besucht hat und Informationen zu bestimmten Vereinigungen oder Gruppierungen. Der Zugriff auf die erweiterten Grunddaten ist streng geregelt und wird einer anfragenden Behörde nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt werden. Ein Eilzugriff ist ebenfalls vorgesehen, aber nur zur akuten Gefahrenabwehr erlaubt. Verwandte Texte:
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