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STRAFTATEN UND ERMITTLUNGSVERFAHREN | 30.12.2010 |
Israel: Ex-Präsident Mosche Katzav wegen Vergewaltigung verurteilt
Wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung sowie Strafvereitelung wurde der ehemalige Präsident Israels, Mosche Katzav, heute vom Bezirksgericht Tel Aviv für schuldig befunden. Lediglich vom Vorwurf der Beeinflussung einer Zeugin wurde Katzav freigesprochen. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Katzav muss mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Es handelte sich um den ersten Prozess gegen einen israelischen Staatspräsidenten. Der Prozess war in Israel mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden. Das vierjährige Gerichtsverfahren selbst fand jedoch zum Schutz von Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Straftaten soll Katzav während seiner Amtszeit als Tourismusminister von 1996 bis 1999 und auch während seiner Präsidentschaft zwischen 2000 und 2007 begangen haben. Die Anklagen waren von insgesamt drei Frauen vorgebracht worden. Demnach soll Katzav eine der Frauen (nur bekannt unter dem Kürzel "A."), eine ehemalige Angestellte, 1998 während seiner Amtszeit als Tourismusminister in seinem Büro in Tel Aviv und zwei Monate später noch einmal in einem Jerusalemer Hotel vergewaltigt haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Katzav Gewalt angewandt habe, um die Frau zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, nachdem diese seine sexuellen Avancen zurückgewiesen hatte. Die anderen beiden Klägerinnen gaben an, von Katzav während seiner Amtszeit als Präsident Israels sexuell belästigt worden zu sein.
Laut israelischen Medienberichten soll Katzav auf das Urteil fassungslos reagiert haben. Die Verteidigung will in Revision gehen.
Katzav hatte seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn stets seine Unschuld beteuert. 2008 hatten seine Anwälte mit der Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung erzielt, wonach die Anklagevertretung im Gegenzug für ein Schuldeingeständnis Katzavs auf den Vorwurf der Vergewaltigung verzichtete und die Anklage auf die Punkte "sexuelle Belästigung" und "unanständige Handlungen" beschränkte. Katzav widerrief jedoch nach einem ersten Gerichtsverfahren sein Schuldeingeständnis und wollte in einem weiteren Prozess seine Unschuld beweisen. Der Vorsitzende Richter George Kara nannte diese Rücknahme seines Schuldbekenntnisses "einen schweren Fehler". Außerdem warf er ihm vor, gegen die Klägerinnen eine "Schmähkampagne" gestartet und vor Gericht gelogen zu haben. Den Medien waren von der Verteidigung Videos zugespielt worden, in denen die Hauptzeugin und Klägerin A. als Callgirl verunglimpft werden sollte. Ein von Katzav angegebenes Alibi hatte sich als falsch herausgestellt. Verwandte Texte:
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