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Robbie Williams wehrt sich gegen illegales Merchandising
Das Landgericht Berlin hat in einem Verfügungsverfahren die Sicherstellung von gefälschten Merchandising-Artikeln angeordnet, die mit dem Namen und dem Abbild von Robbie Williams bedruckt waren und in der Öffentlichkeit vertrieben wurden. Bei der Sicherstellung wurden mehrere hundert T-Shirts sowie zahlreiche weitere Artikel wie Basecaps, Schals und Schlüsselanhänger sequestriert. Gegen den Vertreiber der Waren wurde Strafanzeige erstattet.
Auch bei verschiedenen Konzerten des Künstlers während seiner Deutschlandtour ging die Polizei verschiedentlich gegen die Verbreitung des illegalen Merchandisings vor. Der deutsche Rechtsanwalt des Künstlers, Christlieb Klages von der Berliner Anwaltssozietät Hertin: "Wir haben den Auftrag erhalten, die Verbreitung des illegalen Merchandisings umfassend zu stoppen und die Täter zivil- und strafrechtlich zu verfolgen. Die gewerbliche Verbreitung von nicht lizenzierten Waren mit dem Abbild des Künstlers oder dessen Namen verstößt gegen das Markenrecht und die Persönlichkeitsrechte des Künstlers und ist strafbar. Der Künstler hat nicht hinzunehmen, dass Fotos von ihm zu gewerblichen Zwecken missbraucht werden, auch wenn die Fotos auf Konzerten hergestellt wurden und im Internet frei erhältlich sind".
Es wurde bekannt, dass neben Postern komplette Tourausstattungen illegal hergestellt und vertrieben wurden, zum Teil in erheblichen Quantitäten und zu erheblichen Preisen. Den Tätern droht neben den zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch ein Strafverfahren." Der Manager des Künstlers, David Enthoven, erklärt, dass sich die Aktionen nicht gegen die Fans richten, die illegale Merchandisingprodukte erworben haben, sondern ausschließlich gegen die Hersteller und Verbreiter der gefälschten Waren. (Original Pressetext) Verwandte Texte:
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