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GESUNDHEIT

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Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Geprüfte(r) Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte kaufmännische Qualifikation, die einem Bachelor-Abschluss gleichgestellt ist und die nach einer erfolgreich absolvierten Fortbildungsprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Ausbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen " vom 21. Juli 2011 erteilt wird.

Mit dieser Verordnung wurden die bisherige Fortbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen neu geordnet und die Fortbildungsinhalte und die Prüfungskriterien neu gestaltet. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat hierzu einen Rahmenplan mit Lernzielen erstellt, der im DIHK-Verlag bezogen werden kann. Prüfungen nach dieser neuen Rechtsverordnung finden bereits statt, es können bis zum 31. Juli 2015 aber auch noch Prüfungen zum "alten" Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen durchgeführt werden.

Die Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, z.B. in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen und Krankenkassen und sind in der Lage, eigenverantwortlich betriebs- und personalwirtschaftliche Aufgaben zu lösen.

Fortbildungsinhalt

Der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK erstellte Rahmenplan und die Verordnung über die Prüfung zum Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen sehen als Lernziel die Aneignung von branchenspezifischen Fachkenntnissen und die Entwicklung praktischer und theoretischer Kompetenzen.

Schwerpunkte sind dabei:

  1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse

  2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal und Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung

  3. Lenken der Kommunikationsschwerpunkte

  4. Erfassung von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten

  5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen

  6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten

  7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen

  8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten

  9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Fortbildungsdauer

Der DIHK-Rahmenplan enpfiehlt einen Unterrichtsumfang von 600 Unterrichtsstunden. Die Bildungsträger bieten Lehrgänge zwischen drei und 24 Monaten an.

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Berufspraxen gelten als gültige Voraussetzungen zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen":

  1. Erfolgreicher Abschluss einer kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen und einer anschließenden einjährigen Berufspraxis in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

  2. Erfolgreiches Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

  3. Erfolgreicher Abschluss in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und einer anschließenden zweijährigen Berufspraxis in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

  4. Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass auch die Fortbildungszeiten als nachzuweisende Berufspraxis teilweise oder gänzlich angerechnet werden können.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Abschlussprüfungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften des Berufsbildungsgesetzes und die Verordnung über die Prüfung zum Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen geregelt und werden bundeseinheitlich von den Ausschüssen der zuständigen Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Prüfung bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche:

  1. Planen, Steuern und Überwachen betrieblicher Prozesse

  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten

  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen

  5. Führen und Entwickeln von Personal

  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Literatur

  • Reinhard Fresow, Michael Sielmann, Peter Collier, Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen werden, Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung, Zwei Situationsbeschreibungen mit je vier kompletten Klausuren zu allen Handlungsbereichen. Mit einer Anleitung für die Präsentations- und Präsentationstechnik. 224 Seiten, weConsult-Verlag.de, Rimpar/ Würzburg
  • Rechtsanwalt Sebastian Marxhausen, Gesetzestexte für Fachwirte und andere IHK-Weiterbildungsprüfungen, 42 für die Fachwirte-Prüfung relevante Rechtsvorschriften, nach der DIHK-Hilfsmittelliste für den Gebrauch in der schriftlichen Prüfung zugelassen, jährlich aktualisiert, 1000 Seiten, weConsult-Verlag.de, Rimpar/ Würzburg
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21.Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I Nr. 42, ausgegeben am 04.08.2011)

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