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Rollstuhlbus
Ein Rollstuhlbus ist ein Fahrzeug, das zur primären Beförderung von Rollstuhlfahrern verwendet wird. Der Rollstuhlfahrer wird über Auffahrhilfen (Hublift oder Rampen) in den Bus gefahren und über Gurte mit dem Rollstuhl im Bus gesichert, so dass er während der Fahrt im Rollstuhl verbleiben kann.
Bei den Bussen handelt es sich oft um serienmäßige Vans oder Kleinbusse, die zumeist an der Hecktür nachträglich mit einer ausklappbaren Auffahrrampe oder einem hydraulischen Hublift versehen worden sind, um den Rollstuhl in das Fahrzeug bewegen zu können. Im Fahrzeuginneren befinden sich Fixierpunkte oder Lochschienen für die Befestigung der Gurtsysteme/Retraktoren, um den Rollstuhlfahrer für die Überfahrt zu sichern. Bewährt haben sich hierfür sog. "Airline-Schienen" im Fahrzeugboden, die eine flexible Arretierung verschiedener Rollstuhlgrößen ermöglichen.
Eingesetzt werden diese Fahrzeuge vielfach von Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Busunternehmen, die in der Behindertenbeförderung tätig sind. Überwiegend werden diese Fahrzeuge im nicht öffentlich zugänglichen Linienverkehr (§ 43 PBefG) zwischen den Behinderteneinrichtungen wie Schulen oder Werkstätten und den Wohnorten der Fahrgäste eingesetzt.
Je nach Grad der körperlichen Behinderung kann der Rollstuhlfahrer auch bei eingeschränkter Gehfähigkeit als sogenannter Umsetzer vom Rollstuhl auf einem normalen Fahrgastsitz Platz nehmen, während der Rollstuhl - ggfs. zusammengeklappt - im Laderaum transportiert wird. Dem entsprechend lassen sich die Fahrzeuge oft an den jeweiligen Einsatzbedarf mit zusätzlichen Fahrgastsitzen ausstatten.
Durch den Einzug der Niederflurtechnik in den öffentlichen Personennahverkehr kommen dort überwiegend Niederflurfahrzeuge mit stufenlosen Einstiegen zum Einsatz, die auch relativ problemlos mit Rollstühlen befahren werden können.
Für den Behindertentransport spezialisierte Busunternehmen bieten auch behindertengerechte Reisebusse für die Rollstuhlbeförderung an. Da diese Busse aufgrund der Unterflur-Kofferräume, des damit verbundenen, hohen Fahrgastbodens und der meist schmalen, nur einflügeligen Einstiegstüren nicht mit Rampen befahren werden können, sind diese Busse zumeist mit einer zusätzlichen dritten Tür im Fahrzeugheck versehen, die als breite, handbediente Schlagtür gestaltet ist und deren Unterkante mit dem Fahrgastfußboden im inneren abschließt. Um den Rollstuhl in den Bus zu befördern, bedarf es eines fahrzeuggebundenen Liftsystems, das meist in Form eines faltbaren und hydraulisch betätigten Hubliftes vorhanden ist. Bei Hochboden-Linien- oder Ausflugsbussen kann auch ein Kassettenlift in die vorhandene, doppeltbreite Mitteltür eingebaut werden.
Die im Fahrzeuginneren befindlichen Fahrgastsessel sind auf Lochschienen befestigt. Sie lassen sich der Nachfrage an Rollstuhl-/Sitzplätzen flexibel anpassen und bänkeweise herausnehmen, so dass Platz für die Rollstuhlmitnahme entsteht. Fahrgäste, die während der Fahrt nicht im Rollstuhl bleiben, können mit einem im Mittelgang von der Decke hängenden Schwebesitz im Fahrzeug umgesetzt werden, der in der Fahrzeugdecke über eine Schienenkonstruktion geführt wird.
Im Fernbusverkehr, der für Neufahrzeuge eine Barrierefreiheit ab 2016 vorschreibt, werden teilweise heute schon Superhochdecker mit Unterflurcockpit oder Doppeldecker im Unterdeck mit breiteren Türen und Rollstuhlplätzen versehen.
Siehe auch
- Schwenklift
- Rollstuhlverladehilfe
- Kraftfahrzeuganpassung für körperbehinderte Menschen
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