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GESUNDHEIT

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Elektronisches Gesundheitsberuferegister

Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) wurde auf Beschluss der deutschen Länder-Gesundheitsministerkonferenz festgelegt. Das länderübergreifende eGBR soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen - den sogenannten nicht verkammerten Berufen - übernehmen. Es ist in Bochum angesiedelt. Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA) sind erforderlich für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Zielsetzung

Die Ausgabe eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ist für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vorgesehen, der analog zur elektronischen Gesundheitskarte einen Mikrochip enthält, der die Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und elektronische Signatur im Datenaustausch in der durch die gematik geplanten Telematikinfrastruktur bieten soll. Werden die elektronischen Heilberufsausweise durch die Berufskammern ( Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern) ausgegeben, übernimmt die Ausgabe des HBAs an die sonstigen Heil- und Hilfsberufe das eGBR. Zu seinen Aufgaben wird die sichere Identifizierung der Antragsteller für einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA) und die Überprüfung der Berufserlaubnis/Berufsurkunde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsbehörden der Bundesländer gehören. Hierzu wurde mehrheitlich ein Konzept zur Bestimmung der zuständigen Stellen für die Herausgabe der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise gemäß § 291a Abs. 5a Nr. 1 und 2 SGB V beschlossen. Das Zentrum für Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen (ZTG) führt das Pilotprojekt "elektronischer Berufsausweis" mit der Ausgabe der Karte an 1000 Physiotherapeuten durch.

Zielgruppen

Der elektronische Heilberufs- oder Berufsausweis soll an rund zwei Millionen Angehörige aus etwa 60 Gesundheits- und Pflegeberufen ausgegeben werden, beispielsweise an Gesundheits- und Krankenpfleger, Hörgeräteakustiker, Diätassistenten, Orthopädietechniker, medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte.

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