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EUROPÄISCHE UNION

19.10.2010

Europäische Union: Vorerst doch kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen Roma-Abschiebung

Die EU-Kommission wird vorerst kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen der Abschiebung von Roma anstrengen. Das erklärte heute die EU-Kommissarin Viviane Reding, zuständig für das Ressort Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, in Brüssel.


Frankreich habe sich "positiv, konstruktiv" zu der Kritik der EU-Kommission verhalten und der Kommission "fristgerecht" entsprechende Dokumente zugeleitet. Frankreich werde die Richtlinie der Europäischen Union zur Personenfreizügigkeit vollständig in nationales Recht umsetzen, erklärte die Kommissarin weiter. Reding behielt sich jedoch die Möglichkeit offen, doch noch ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, sollte die Prüfung der von der französischen Regierung zugeleiteten Unterlagen zu dem Ergebnis führen, dass die EU-Grundrechtecharta verletzt worden sei.

Mehr als 8.000 Roma hatte die französische Regierung seit Anfang des Jahres nach Bulgarien und Rumänien abgeschoben. Zum Eklat kam es dann auf dem EU-Gipfel Mitte September zwischen dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso. Die EU-Kommissarin hatte zuvor Frankreich öffentlich der Lüge bezichtigt: "Ich kann nur mein tiefstes Bedauern darüber ausdrücken, dass die politischen Zusicherungen zweier französischer Minister, die den amtlichen Auftrag hatten, diese Angelegenheit mit der Europäischen Kommission zu diskutieren, jetzt durch ein behördliches Rundschreiben derselben Regierung widerlegt werden." Ende September hatte die EU-Kommission dann die Einleitung eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich beschlossen.

Probleme mit der Behandlung ethnischer Minderheiten in Europa gebe es nicht nur in Frankreich, sondern in insgesamt zehn Ländern der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. Darauf hatte die Justizkommissarin bereits im Frühjahr hingewiesen. Insgesamt hätten 16 Mitgliedsstaaten das EU-Recht noch nicht in angemessener Weise in nationales Recht umgesetzt.

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