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EUROPÄISCHE UNION | 12.04.2010 |
Ab 1. Oktober 2010 gilt neue EU-Strafzettel-Richtlinie
Ab dem 1. Oktober 2010 kommen auf Autofahrer in den Ländern der Europäischen Union härtere Zeiten zu: Ausländische Verkehrs-Strafmandate über 70 Euro könnnen in jedem Mitgliedsstaat eingetrieben werden und diese können je nach Land bis zu zwei Jahre alt sein.
Bisher waren solche Strafmandate, sofern sie nicht von den Behörden des Entstehungslandes eingetrieben wurden, für die Behörde im Entstehungsland uneinbringbar. Dies ändert sich durch die EU-Richtlinie, die zum 1. Oktober 2010 in Kraft treten soll. Danach können auch rückwirkend alle Strafmandate über Verkehrsverstöße jenseits der 70-Euro-Grenze in Deutschland eingetrieben und an das Entstehungsland überführt werden. Deshalb werde nach Angaben des ADAC die Anschaffung einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung immer dringender erforderlich, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
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