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EUROPÄISCHE UNION | 03.02.2010 |
Griechenland wegen hoher Staatsverschuldung unter EU-Kontrolle gestellt
Die Europäische Kommission setzt der griechischen Regierung wegen der ausufernden Staatsverschuldung des Landes die sprichwörtliche Pistole auf die Brust. Alle zwei bis drei Monate muss die Regierung Griechenlands der Kommission Bericht erstatten. Bis 2012 muss das Land seine Neuverschuldung von gegenwärtig 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 2,8 Prozent absenken (EU-Konvergenzkriterien). Dazu werden der Regierung rigorose Sparmaßnahmen abverlangt. Ein Scheitern kann sich Griechenland nicht erlauben. In diesem Fall drohen dem Land theoretisch harte Sanktionen mit Millionenstrafen im Rahmen eines EU-Defizitverfahrens. Solche Geldstrafen könnten zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen. Außerdem könnten Zuschüsse aus der Kasse der Europäischen Union für Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Griechenland gesperrt werden. Praktisch wurde bislang der theoretisch denkbare Strafrahmen für solche drakonischen Strafen noch gegen kein EU-Mitglied ausgenutzt. Von einer finanziellen Unterstützung Griechenlands durch die EU ist jedenfalls nicht die Rede. Im Gegenteil, es gilt die eiserne Regel: "Keine Hilfe für bankrotte Länder". Das ist laut EU-Stabilitätspakt nicht möglich. Gemunkelt wird jedoch über mögliche bilaterale Hilfen für Griechenland.
Nicht ausgeschlossen wird gegenwärtig, dass die griechische Regierung möglicherweise den Staatsbankrott erklären muss. Deutschland hat ein Eigeninteresse daran, dass es zu diesem "worst case" nicht kommt. Deutsche Banken, Versicherungen und Unternehmen gehören zu den großen Gläubigern des Mittelmeerstaates. Auch die EU insgesamt ist stark an einem Erfolg der Sparbemühungen Griechenlands interessiert, da die seit Jahren wachsende Staatsverschuldung des Landes den Kurs des Euro bereits jetzt nach unten drückt. Verwandte Texte:
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