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Bundesverfassungsgericht will Entscheidung zu ESM am 12. September verkünden
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntgegeben, seine Entscheidung im Eilverfahren gegen das Gesetz zur Ratifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 12. September zu verkünden. Mehrere Klägergruppen hatten gegen das Inkrafttreten des Gesetzes geklagt. Im Eilverfahren wollen sie erreichen, dass Bundespräsident Joachim Gauck das Urteil nicht unterzeichnet, bevor im Hauptverfahren das oberste deutsche Gericht eine endgültige Entscheidung trifft.
Beobachter gehen davon aus, dass im September die Richter bereits Stellung zu den Chancen im Hauptverfahren nehmen werden. Der von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vertretene Verein "Mehr Demokratie", der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die Bundestagsfraktion der Linken hatten gegen den Vertrag geklagt, weil nach ihrer Auffassung die im Grundgesetz gesteckten Grenzen zur europäischen Integration verletzt seien und die Budgethoheit des Bundestages angegriffen werde.
Politiker von CDU und FDP hatten in den vergangenen Tagen das Gericht zur Eile ermahnt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sprach von einer "erheblichen Verunsicherung der Märkte" und "negativen ökonomischen Folgen". Druck kam auch vom Chef der Euro-Gruppe, dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Claude Juncker, der das Zögern Karlsruhes als "nicht hilfreich" bezeichnete.
Eilverfahren dauern normalerweise nur wenige Wochen, doch bei der mündlichen Verhandlung hatte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts, gesagt, das Gericht brauche "mehr Zeit, um eine eingehendere summarische Rechtsprüfung durchführen zu können". In einer ersten Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt sagte Angela Merkels Sprecher, diese Ankündigung werde "mit allem gebotenem Respekt zur Kenntnis" genommen. "Es ist richtig, dass das Gericht bei einer so elementaren Frage Sorgfalt vor Eile gehen lässt", erklärte hingegen SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Verwandte Texte:
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