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VERFASSUNGSGERICHT

03.03.2009

Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war unzulässig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Die Richter folgten in ihrer Begründung der Auffassung von Prof. Dr. Ulrich Karpen der Universität Hamburg, dass die verwendeten Wahlcomputer keine Kontrolle zuließen: "Beim Einsatz der beanstandeten Wahlgeräte werde eine wirksame Kontrolle durch Öffentlichkeit und Wahlvorstand verhindert, da ein wesentlicher Teil der Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Innern des Wahlgerätes stattfänden."

Das Gericht hat in einer Verfassungsbeschwerde den Wahlcomputern keine generelle Absage erteilt, vielmehr müssen die Geräte nachgerüstet werden, so dass sie der Transparenz der Wahlen genügen. Gleichzeitig wurden die anhängenden Wahlprüfungsbeschwerden zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages zurückgewiesen.

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