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ARBEIT UND SOZIALES

21.04.2015

17jährige Mutter darf nicht über ihr eigenes Leben entscheiden

Katharina Klose wurde am 8. Dezember 1997 geboren, ihr Sohn ist gerade sieben Wochen alt. Ihr Vater und dessen Lebensgefährtin förderten Katharina seit etwa zwei Jahren, damit sie ihren Schulabschluss machen kann. So verbesserten sich Katharinas Noten z.B. in Englisch von einer 5 auf eine 2. Aufgrund einer Anzeige von Katharinas Schwester entschieden Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Duisburg nun eine gewaltsame Entfernung aus diesem wohlbehüteten Umfeld, und zwar unter Zuhilfenahme der Polizei. Zuvor war Katharina die Unterbringung in einem Mutter-Kind-Heim direkt nach der Geburt ihres Sohnes angeboten worden. Außerdem wechselte infolge eines Umzugs der Familie die Zuständigkeit von der Außenstelle Duisburg-Rheinhausen in die ca. 12 km entfernte Außenstelle des Jugendamtes Duisburg-Mitte.

Nunmehr erfolgte die zwangsweise Unterbringung der jungen Mutter mit ihrem Baby in einem Mutter-Kind-Heim, und zwar in einem von mehreren Häusern der Firma "PERSPEKTIVE GmbH". Dieses Unternehmen verfolgt ein "Vier-Phasen-Konzept", wobei in der ersten Phase die Kinder getrennt von den Müttern im Erdgeschoß oder im Keller schlafen müssen. Dadurch ist das Stillen der Neugeborenen nicht möglich. Die Kosten für die Unterbringung belaufen sich nach Angaben der Initiative "Familienwohl" auf 3.500 Euro und mehr je Monat und Kind, was die Gewinnerzielungsabsicht des Unternehmens deutlich mache.

Die Jugendämter in Deutschland sind bereits seit längerer Zeit der Kritik ausgesetzt. So werde bei Migranten nicht berücksichtigt, dass die betroffenen Kinder oft deutsche Familienangehörige haben - wie etwa Großeltern, von denen die jungen Mütter unterstützt werden. Stattdessen erfolgen Kurzschlussreaktionen seitens der Jugendämter, weil das Kindeswohl gefährdet sei. Insbesondere seit dem Fall des toten Kevin in Bremen vor fast zehn Jahren nimmt die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen durch die Jugendämter in Deutschland zu.

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