C6 MAGAZIN
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UNRECHT 9.4.2002

Die Todesstrafe gibt es noch

Derzeit warten in den USA über 3.500 Menschen auf ihre Hinrichtung. Darunter sind auch über 80 Personen aus anderen Ländern dieser Welt. Sie wurden wegen einem oder mehrfachem Mord zum Tode verurteilt. Exekutionsarten wie Erschießen, Hängen, elektrischer Stuhl, Gaskammer und die tödliche Injektion können in den USA noch immer verhängt werden. Der jüngste durch die Medien bekannte Fall einer Hinrichtung war der des Oklahoma-Attentäters Timothy McVeigh. Er brachte am 19. April 1995 durch einen Anschlag auf ein öffentliches Gebäude in Oklahoma (USA) 168 Menschen um.
In Florida (USA) wird der elektrische Stuhl noch eingesetzt
© TED JACKSON/TIMES PICAYNNE
In Florida (USA) wird der elektrische Stuhl noch eingesetzt
Selbst in Deutschland ist die Abschaffung der Todesstrafe noch nicht lange her. Zwar wurde die letzte Hinrichtung 1949, zwölf Tage vor der Bekanntgabe des Grundgesetzs, durchgeführt; aber in der ehemaligen DDR war sie noch bis 1987 gültig. Vor 1949 waren die Hinrichtungsmethoden in Deutschland das Handbeil und die Guilotine. Auch in England war die Todesstrafe noch bis 1998 für Spionage und Seeräuberei vorgesehen. In der "Verfassung des Landes Hessen" steht in Artikel 21 nach wie vor, dass ein als schuldig Befundener bei besonders schweren Verbrechen zum Tode verurteilt werden kann. Das Grundgesetz von Deutschland setzt diesen Artikel aber zum Glück außer Kraft.

Das Land mit den wahrscheinlich meisten Hinrichtungen ist China. 1999 waren es mindestens 4.321 Menschen, die durch Erschießen hingerichtet wurden. Die Todesstrafe wird dort unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Korruption verhängt. So kommt es, dass in China viele Leute auch einfach nur wegen ihrer politischen Meinung zum Tode verurteilt werden.

Ist die Todesstrafe gerechtfertigt?

Die Todesstrafe löst bei ihren Gegnern und Befürwortern immer wieder heftige Diskussionen aus. Es stellt sich die Frage, ob ein Verbrechen die Todesstrafe rechtfertigt oder ob sie eine Verletzung der Menschenrechte ist.

Informationen
Aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen, Generalversammlung 10. Dezember 1948:

Artikel 3 "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, und Sicherheit der Person." Wir alle haben das Recht, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Niemand darf willkürlich getötet oder seiner Rechte ohne guten Grund beraubt werden.
    
 
Der wohl einzige Vorteil der Todesstrafe ist, dass der Täter nie mehr die Gelegenheit bekommt, nochmals ein Verbrechen zu begehen. Durch die Hinrichtung sollen auch sozusagen die Opfer gerächt werden. Ob die meisten Verbrecher jedoch von der Existenz der Todesstrafe abgeschreckt werden ist zweifelhaft. Für viele ist der Tod eher eine Erlösung, weil sie lieber sterben, als den Rest ihres Lebens im Gefängnis zu verbringen und eingesperrt zu sein.

Es wurden auch schon viele unschuldige Menschen hingerichtet. In den meisten Fällen kann die Unschuld durchschnittlich nach zehn bis zwölf Jahren bewiesen werden. Wird der Verurteilte allerdings schon nach fünf bis acht Jahren hingerichtet, bringt ihm das auch nichts mehr und er ist getötet worden, obwohl er unschuldig war und der wahre Täter hat immer noch die Gelegenheit, weitere Straftaten zu begehen.

In manchen Ländern werden Menschen auch wegen ihrer politischen Meinung zur Todesstrafe verurteilt. Dies führt dazu, dass viele einfach aus Willkür hingerichtet werden, da ihre Meinung nur als Vorwand dient.

Die Todesstrafe kann auch negative Auswirkungen auf die Angehörigen der Opfer haben. Der Hass und die Wut, die vorher dem Täter galten, werden durch seine Hinrichtung auf andere Leute projiziert.

Die Todesstrafe ist Unrecht

Kein Mensch hat das Recht, das Lebens eines anderen zu beenden. Es ist keine Lösung, die Täter einfach umzubringen. Sie sollten dann besser bis zu ihrem natürlichen Tod im Gefängnis bleiben. Auch deswegen, weil es viele gibt die hingerichtet werden, obwohl ihre Schuld nie eindeutig bewiesen wurde und sie unschuldig sind.

Jeder Mensch ist in der Lage, Einsicht zu zeigen. Im Gefängnis hätten viele Hingerichtete die Zeit gehabt, über ihre Tat nachzudenken und hätten es dadurch vielleicht eingesehen, dass es falsch war, was sie gemacht haben.

Das begangene Verbrechen wie auch die Todesstrafe selbst sind Verletzungen der Menschenrechte.
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Artikel vom 9. April 2002

Weiterführende Links
- Informationen zur Todesstrafe: http://www.todesstrafe.de/
- Koalition gegen die Todesstrafe e.V.: http://www.todesstrafe-usa.de/

Kommentare über Unrecht

Adny am 12.03.2006:
Ist es richtig Mörder per Gesetz zu töten? Ja! Die Gesellschaft muss beschüzt werden. Jene die den Staat und die Allgemeinheit aufrechterhalten, haben das Recht vor den Drogenbanden und Kriminellen beschützt zu werden. Jeder ist seines eigen Glückes Schmied. Irgendwo muss es doch sowas wie eine allerletzte Grenze geben und wer diese im Rausch, im Drogenwahn oder einfach aus Bosheit heraus übertritt, der soll wissen, dass das Recht auf Leben auch verwirkt werden kann. Wieviele Opfer, unschuldige Leute mussten schon bezahlen, leiden oftmals traumatisiert bis an ihr Lebensende, bis ein sauhund einmal das erhält was er/sie verdient.


Hakima am 09.01.2006:
Hallöchen.Also,wer sich auf das Niveau eines Mörders begiebt,ist doch nicht besser.Wer sich die Finger an so einen Menschen verschmutzen will,der ist doch auch ein Mörder.Rache ist Blut.Und Blut fließt bei Opfern.Macht den Täter nicht auch zum Opfer.Wenn er durch die Hand eines Rächenden stirbt,ist er zum Opfer geworden,und es wird nicht mehr über seine Tat gesprochen,sondern darüber,wie er getötet wurde.Je länger ein Mensch mit dieser Gewissheit leben muss,desto gestrafter ist er doch.Wer aber Rache will,der sollte sich mal Gedanken über sich selbst machen.Liebe Grüße .Hakima.


daniel am 13.12.2005:
ich stimme voll zu! MAN KANN AUSSERDEM NIEMALS SAGEN DAS MAN KEINEN MENSCHEN UMBRINGEN WÜRDE! MAN KANN DARAN GLAUBEN ; ABER MAN WEISS ESNICHT WIE MAN IN EIN PAAR JAHREN DENKT! AUSSERDEM IS MAN KEIN HELLSEHER!


engel am 20.10.2005:
JEDER MENSCH VERDEINT EINE "2 CHANCE ABER ::::WER ES DANN NACH EINER LANGER ZEIT GEFÄNGNIS IMMER NOCH NET BEREUT HAT SOLL LEIDEN EINEN QUALHAFTEN TOD ERLEIDEN!


Roman am 06.09.2005:
Na das nenn' ich doch eine ordentliche Einstellung!
Mörder als "menschlichen Müll" zu erkennen reicht aber nicht aus, auf die "Entsorgung" kommt es eben an.
Der Gedanke an einen Strafvollzug, welcher diesen "Abfall" um den verdienten Tod winseln ließe, den finde ich genial! Sollten Sie beabsichtigen in die Politik zu gehen.., meine Stimme haben Sie!


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