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Schufa gerät durch Falscheinträge in Misskredit
Wie das Forum des US-amerikanischen Finanz-Nachrichtendienstes Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC berichtet, sind inzwischen zahlreiche Fälle von nachweislich falschen Schufa-Eintragungen bekannt geworden. Diese Falscheintragungen wirken sich negativ auf Kreditnehmer aus, weil jede Eintragung bei der Errechnung des Score-Wertes berücksichtigt wird. Der Score-Wert eines Kunden wirkt sich unmittelbar auf die Kreditwürdigkeit aus. In einem kürzlich erfolgten Urteil des Landgerichts Berlin, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wird die Schufa aufgefordert, nach erfolgter Löschung eines falschen Eintrages den Score-Wert so zu berechnen, als sei der Eintrag nie erfolgt. Die Gerichte bemängeln auch die Abwägung zu Lasten des Kunden, wenn bei verhältnismäßig geringen offenen Forderungen die wirtschaftlichen Folgen für den Betroffenen unzumutbar seien, weil beispielsweise durch den Schufa-Eintrag keine Baufinanzierung mehr möglich wird. Bereits im August 2009 hatte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner das Ausmaß der fehlerhaft gespeicherten Daten bei Auskunfteien kritisiert.
Nach Recherchen der Bremer Umwelt- & Unternehmensberatung wurde der Basis-Score eines Kunden im Jahre 2010 bei der Schufa von 90% auf 11% gesenkt, nachdem dort irrtümlich Doppeleintragungen vorgenommen worden waren. Der konkrete Fall geht auf einen Kreditkartenvertrag der Royal Bank of Scotland (RBS) zurück, die einen Teil ihrer Geschäfte und Kundendaten an die Santander Consumer Bank AG verkauft hatte. Im Vorfeld hatte die RBS mit Krediten zu 0% Zinsen geworben und damit zahlreiche Kunden gewonnen. Es wurden - wie in anderen Fällen auch - Kundendaten automatisch, teilweise doppelt übernommen und so die fehlerhaften Schufa-Daten erzeugt. Verwandte Texte:
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