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Horst Köhler unterschreibt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene ?Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG? (bekannt als Vorratsdatenspeicherung) unterzeichnet. Nach intensiver Prüfung konnten keine durchgreifenden Gründe festgestellt werden, die ihn an der Ausführung gehindert hätten, bestätigte Köhlers Sprecher Martin Kothé.
Ab dem ersten Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter sogenannte ?Verkehrsdaten? für sechs Monate speichern. Das Gesetz setzt dabei die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung um und soll zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Befürworter argumentieren, dass keine Inhalte, sondern nur Verbindungsdaten wie bei Telefonaten Name, Anschrift und Rufnummer der Gesprächspartner sowie Zeitpunkt festgehalten werden. Bei Mobiltelefonen soll zudem der Standort gespeichert werden. Bis spätestens 2009 müssen auch Internetprovider die IP-Adressen und E-Mail-Adressen der Benutzer protokollieren.
Neben Kritik aus der Telekommunikationsbranche wegen steigender Kosten für die Umsetzung wird das Gesetz vor allem von Datenschützern angegriffen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält das Gesetz für verfassungswidrig und möchte gemeinsam mit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Es handelt sich damit um die bislang größte Sammelklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. ?Die anlasslose, zwangsweise Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ein eklatanter Verfassungsverstoß?, begründet der Jurist Patrick Breyer die Klage. Verwandte Texte:
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