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TÖTUNGSDELIKTE

04.02.2011

Dänemark: Westergaard-Angreifer wegen Terrorismus verurteilt

Ein 29-jähriger Somalier wurde von einem Gericht im dänischen Aarhus zu einer neunjährigen Haftstrafe und anschließender Abschiebung aus dem Königreich Dänemark verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, sich mithilfe einer Axt Zugang zur Wohnung des Karikaturisten Kurt Westergaard verschafft zu haben, um ihn zu töten. Der verurteilte Somalier legte Berufung gegen das Urteil ein.

Westergaard hatte sich 2005 an einem Zeitungswettbewerb beteiligt, bei der die gelungenste Karikatur des muslimischen Propheten Mohammed gekürt werden sollte. Er zeichnete Mohammed mit einem wütenden Gesichtsausdruck und einer sich kurz vor der Explosion befindenden Bombe auf dem Turban. Weil eine bildliche Darstellung Mohammeds im Allgemeinen und eine dazu noch nachteilige Darstellung im Besonderen von strenggläubigen Muslimen als eine Beleidigung ihrer Religion aufgefasst wird, hatte Westergaard damals den Zorn eifriger Muslime auf der ganzen Welt auf sich gezogen.

Der nun, allerdings noch nicht letztinstanzlich, verurteilte Somalier hat nach Ansicht des Gerichts am Sylvesterabend 2009 versucht, Westergaard mit einer Axt zu erschlagen. Der Karikaturist konnte sich in einen vor unerwünschten Eindringlingen besonders geschützten Raum in seinem Haus verbergen und von dort aus die Polizei rufen. Der verurteilte Somalier habe vor und in dem Haus mit seiner Axt um sich geschlagen und nach Rache gerufen.

Der Täter habe sich vorher ein Bahnticket von Kopenhagen nach Aarhus ohne Rückfahrschein besorgt, um zum Wohnhaus Westergaards anzureisen. Insbesondere wegen des fehlenden Rückfahrscheins ist das Gericht davon ausgegangen, dass es sich nicht "nur" um einen Mordversuch, sondern darüberhinaus um einen Terroranschlag gehandelt habe. Offensichtlich habe der Verurteilte einen "Märtyrertod" geplant. Die Klassifizierung des Delikts als Terrorvergehen ist für die relativ hohe Strafe - Westergaard ist letztlich nichts geschehen - verantwortlich.

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