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Mutmaßlicher Terrorhelfer Bin Ladens verhaftetEin 36-jähriger irakischer Staatsangehöriger ist heute früh auf Anordnung der Karlsruher Bundesanwaltschaft verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, von seiner Wohnung aus Video- und Audiobotschaften des al-Qaida-Anführers Osama bin Laden sowie weiterer Führer des Terrornetzwerks im Internet verbreitet zu haben.
Wie der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) heute in Hannover mitteilte, ist der Mann bereits seit Anfang 2005 beobachtet worden. Man sei ihm durch die Überwachung seiner Telefongespräche auf die Spur gekommen.
Am Mittwoch soll der Verdächtige, Ibrahim R., dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe vorgeführt werden. Der Verhaftete lebt bereits seit acht Jahren in Georgsmarienhütte in der Nähe von Osnabrück. Er kam als Asylsuchender in die Bundesrepublik Deutschland. Der Flüchtlingsstatus sei ihm jedoch vor einigen Monaten aberkannt worden, berichtete die ?Neue Osnabrücker Zeitung?. Nach Angaben des Innenministeriums hätte er am 18. November Deutschland verlassen müssen.
Die Festnahme nahm der niedersächsische Innenminister zum Anlass, die Diskussion um präventive Telefonüberwachung wieder aufzugreifen. Schünemann sagte am Rande einer Landtagssitzung weiter, er habe einen Göttinger Staatsrechtler damit beauftragt zu klären, ob die präventive Telefonüberwachung doch noch im niedersächsischen Polizeigesetz verankert werden könne.
Die Ermittler hätten den Mann 2005 überwachen lassen, ohne dass konkrete Verdachtsmomente gegen ihn vorlagen. Er sei zwar im Zusammenhang mit anderen Straftaten Ermittlungsziel geworden, habe damals jedoch nicht als Verdächtiger gegolten. Die Ermittlungen waren damals auf einer anderen Rechtsgrundlage erfolgt. Das niedersächsische Polizeigesetz, das die vorbeugende Telefonüberwachung erlaubte, ist im Juli 2005 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Verwandte Texte:
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