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STRAFTATEN UND ERMITTLUNGSVERFAHREN | 14.01.2010 |
Kartellamt in Deutschland: Erneut Razzien wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen
Das Bundeskartellamt in Deutschland sorgt erneut für Schlagzeilen. Kurz vor Weihnachten hatte die Kartellbehörde gegen drei führende deutsche Kaffeeröster ermittelt. Dieses Mal geht es um prominente deutsche Einzelhandelsunternehmen. Ins Visier der Kartellwächter gerieten dieses Mal unter anderem Edeka, Metro, Rewe, Lidl, die Drogeriekette Rossmann sowie die Handelskette Fressnapf, die Tiernahrung und -zubehör vertreibt.
Vermutet werden Absprachen zwischen Händlern und Lieferanten über die Preisgestaltung. Offenbar haben sich die Konkurrenten seit dem Jahr 2005 auf Mindestpreise geeinigt, um ihre Gewinnmargen zu schützen. Solche Preisabsprachen verstoßen gegen das deutsche Kartellrecht. Das Handelsblatt schreibt, Verstöße gegen das Kartellrecht könnten mit Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes geahndet werden.
Das Kartellamt hofft, durch die seit einigen Jahren in Deutschland geltende Kronzeugenregelung beteiligte Firmen zu belastenden Aussagen gegen ihre "Mitverschwörer" zu locken. Verwandte Texte:
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