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RECHT IN BREMEN | 30.05.2008 |
Im Prozess um den Tod des kleinen Kevin aus Bremen äußerte sich erstmals der Ziehvater
Nachdem der angeklagte Ziehvater des zweijährigen Kevin aus Bremen, der im Jahr 2006 im Kühlschrank des Angeklagten tot aufgefunden worden war, bisher zu den Vorwürfen der Anklage geschwiegen und sich während der gesamten Dauer der Gerichtsverhandlung nicht geäußert hatte, entschied sich der Angeklagte Bernd K. am Mittwoch, dem letzten Prozesstag vor der Urteilsverkündung, nach dem Plädoyer der Verteidigung zu einer Stellungnahme: "Ich finde bis heute nicht die richtigen Worte, um meine Fassungslosigkeit zu beschreiben und meine Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen. Wenn ich sagen würde, ich bin sehr traurig über das, was da mit Kevin passiert ist, dann wäre das maßlos untertrieben. Es tut mir schrecklich leid, ich bin erschüttert über diese Katastrophe. Meine Reue ist so drastisch, es wäre alles eine Art Verniedlichung, es geht extrem tief. Ich weiß einfach nicht, wie das passiert ist. Ich würde gern mehr sagen, aber ich kann nicht."
In ihrem Schlussplädoyer vertrat die Verteidigung die Auffassung, eine "Tötungsabsicht" könne ihrem Mandanten nicht nachgewiesen werden. Die Ermittlungen zum Tod des Zweijährigen hätten weder zum Zeitpunkt noch den genauen Umständen des Todes zu konkreten Ergebnissen geführt. Seinem Mandanten könne man lediglich "Körperverletzung, maximal Körperverletzung mit Todesfolge" zur Last legen. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft bereits in der letzten Woche eine Verurteilung zu 13 Jahren Gefängnis wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener gefordert.
Das Urteil in dem Prozess, der für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt hatte, wird für den 5. Juni erwartet. Die Aufmerksamkeit für diese Straftat rührt zum Teil auch daher, dass dem Jugendamt der Stadt Bremen, das die Vormundschaft für den Jungen ausübte, schwere Versäumnisse im Zusammenhang mit der Betreuung der Familie gemacht worden waren. Die verantwortliche Bremer Sozialsenatorin war daraufhin zurückgetreten.
Bei der Obduktion des Kindes waren über 20 Knochenbrüche, darunter ein Oberschenkelbruch, festgestellt worden. Das Gutachten zum Tod des Jungen hatte ergeben, dass dieser kurz vor seinem Tod fünf Knochenbrüche erlitten hatte, die zu einer Embolie geführt hatten, die letztlich ursächlich für den Tod des Kindes war. Die Gutachter waren außerdem zu dem Schluss gelangt, dass Kevin mit großer Wahrscheinlichkeit misshandelt worden war. Verwandte Texte:
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