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RECHT IN BAYERN | 19.01.2011 |
Nürnberg: U-Bahn-Schläger wird zu sieben Jahren wegen versuchtem Totschlag verurteilt
Am 5. Dezember 2009 hatte der 25-jährige Midas T. auf einem Bahnsteig der Nürnberger U-Bahn einen Mann angegriffen. Dabei hatte er den Kopf des Opfers gegen den Steinboden geschlagen und auf diesen eingetreten als sei es ein Fußball.
Der brutale Angriff wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth als versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung gewertet. Nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass das Opfer diese Attacke überlebt hat. Im Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Täter zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. In das Urteil floss eine im Jahr 2008 begangene Körperverletzung ein.
Erschreckend der Anlass der Tat. Der 36-jährige Mann hatte dem Täter kein Feuer gegeben, sondern einfach weiter telefoniert. Der Vorsitzende Richter Richard Caspar: "Solche Taten sind geeignet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erschüttern. Viele befürchten, das nächste Opfer zu sein".
Die Tat war von einer Überwachsungskamera aufgezeichnet worden. So konnte sich das Gericht ein exaktes Bild der Geschehnisse machen.
Die Verteidigung hatte auf vier Jahre und neun Monate Haft plädiert und die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung gefordert. Sie führte aus, dass T. zur Tatzeit wegen des Konsums von Alkohol nicht mehr steuerungsfähig gewesen sei und eine Vollrauschtat vorliegen würde. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Verwandte Texte:
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