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Urteil zum Concorde-Absturz: Geldstrafe von 200.000 Euro gegen Continental-Airlines
Die nachlässige Arbeit des Mechanikers John Taylor der US-amerikanischen Fluggesellschaft Continental Airlines ist für den Absturz der Concorde auf dem Flughafen Charles de Gaulle am 25. Juli 2000 verantwortlich. So lautet das Urteil eines Pariser Gerichts. Taylor wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Unternehmen Continental Airlines, für das Taylor arbeitete, wurde zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt.
Als mitschuldig an den Vorgängen, die zum Absturz des Überschallflugzeugs Concorde führten, wurde der Luft- und Raumfahrtkonzern EADS befunden. EADS trägt nach Auffassung des Gerichts aber lediglich eine zivilrechtliche Verantwortung. Entschädigungsforderungen von Geschädigten müsse sich die Firma mit Continental Airlines im Verhältnis von 30 zu 70 teilen. EADS ist inzwischen Eigentümer der Firmen, die an der Herstellung der Concorde beteiligt waren. Mögliche Entschädigungsforderungen könnten sich in siebenstelliger Größenordnung bewegen. Die französische Fluggesellschaft Air France - einem früheren Urteil zufolge nicht schuldig an den Ereignissen von vor zehn Jahren - hat bereits Zahlungen von Schmerzensgeld in Millionenhöhe an die Angehörigen geleistet.
Nach der Rekonstruktion des Unfallhergangs am 25. Juli 2000 durch das Pariser Gericht hat eine Titan-Lamelle der zuvor gestarteten Continental-Maschine den Unfall dadurch verursacht, dass es auf die Rollbahn stürzte, auf der kurz danach die Concorde zum Start ansetzte. Das Metallteil zerfetzte dann einen Reifen der startenden Concorde, worauf Gummibrocken durch die Luft wirbelten, die dann die Tragflächen des Überschallfliegers und einen Kerosintank beschädigten. Die daraufhin folgende Explosion führte schließlich zum Absturz des Flugzeugs. 113 Menschen starben in dem Inferno, das dann folgte.
Der Hinweis der US-amerikanischen Verkehrsbehörde NTSB, wonach es in 65 Fällen zuvor zum Platzen von Reifen mit umherwirbelnden Gummibrocken gekommen war, wurde von dem Gericht nicht als strafwürdiges Fehlverhalten gewertet.
Der französische Anwalt von Continental Airlines, Olivier Metzner, kündigte an, in dem angestrebten Berufungsverfahren zu beweisen, dass die Concorde bereits brannte, als sie auf das abgefallene Metallstück der vorher gestarteten Maschine von Continental Airlines traf. Der französischen Fluggestellschaft "Air France", die nicht angeklagt worden war, hielt er vor, Beweismaterial zurückzuhalten, das Continental Airlines entlasten könnte. Dem Gericht warf er Parteilichkeit vor: "Das Gericht hat eine Entscheidung gefällt, die ausschließlich französischen Wirtschaftsinteressen dient." Verwandte Texte:
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